Informationen zum Entstehen von Suchtproblemen, zu den Risiken von Sucht sowie zur Vermeidung und Verschlimmerung von Sucht-problemen erhalten
Suchtprävention zielt darauf ab, gesundheitlichen, sozialen und finanzielle Schäden, die mit dem Gebrauch legaler und illegaler Substanzen sowie den Folgen süchtigen Verhaltens verbunden sind, vorzubeugen. Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene in verschiedenen Settings.
Im Rahmen der Suchtprävention stehen Betroffenen und Angehörigen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten offen. Dies umfasst Maßnahmen wie Beratungsgespräche, Frühprävention und Informationsmaterialien, welche im Internet zu finden sind.
Es gibt Angebote zu sämtlichen Suchtformen und -ausprägungen.
Durch Online-Plattformen, Telefon- und Vor-Ort-Beratungen erhalten Sie die passende und kostenlose Unterstützung, die Sie benötigen. Im persönlichen Austausch kann auf ihre Situation individuell eingegangen werden. Hilfe beim Finden von passenden Beratungsstellen in der Nähe oder von anonymen Beratungsangeboten wird angeboten. Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht.
Es sind unterschiedliche Abläufe möglich. Ein möglicher Ablauf ist:
1. Online informieren
- Ein erster Schritt kann die Online-Informationssammlung sein. Besuchen Sie z.B. die Sozialplattform für praxisnahe Informationen, frühzeitiges Erkennen von Suchtanzeichen und Unterstützungsmöglichkeiten oder die Online Plattform DigiSucht.
2. Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle:
- Sie als potenziell suchterkrankte Person oder Angehörige nehmen über Telefon, E-Mail oder Chat persönlich Kontakt mit der Beratungsstelle auf. Es wird ein Termin vereinbart oder die Beratung online ermöglicht.
3. Erstgespräch und Bedarfsanalyse:
- In einem ersten Gespräch wird der individuelle Bedarf und die Art der benötigten Unterstützung im Bereich Suchtprävention erörtert.
4. Beratung und Aufklärung:
- Die Beratungsstelle bietet Informationen über Sucht, Präventionsmaßnahmen und geeignete Schritte zur Bewältigung des Problems. Diese können online, in Form von Flyern oder Informationsbroschüren, sowie in Präsenz erfolgen.
5. Individueller Präventionsplan:
- In manchen Fällen werden auf Grundlage des Erstgesprächs und der Bedarfsanalyse ein maßgeschneiderter Präventionsplan entwickelt, der auf Ihre spezifischen Anforderungen und Ziele zugeschnitten ist.
6. Fortlaufende Unterstützung und Begleitung:
- Die Beratungsstelle bietet kontinuierliche Unterstützung, Beratungsgespräche, um sicherzustellen, dass die präventiven Maßnahmen effektiv umgesetzt werden und die betroffene Person nicht suchtkrank wird.
§ 16a SGB II
Sie können sich auch anonym beraten lassen.
Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht.