• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Informationen zum Equidenpass

    Der Inhalt stammt aus folgender Quelle: Stadt Halle (Saale)

    Alle Einhufer (Ponys, Pferde, Esel und Zebras) dürfen nur den Standort oder den Besitzer wechseln, wenn sie von einem Equidenpass begleitet sind.

    Der Equidenpass ist das Dokument zur Identifizierung des Tieres.
    Er dient als Nachweis über den gesundheitlichen Status des Tieres und seines Stalles.
    Dieser Pass vereinfacht den Kauf- oder Verkauf eines Tieres. In ihm sind Informationen zu Impfungen, Medikationen, Gesundheitskontrollen und Laboruntersuchungen hinterlegt.
    Er ist Grundlage für Recherchen bei Diebstahl und dient somit der Eigentumssicherung.

    Für Zucht- und Sportpferde erfolgt die Ausstellung der Pässe durch die jeweilige Zuchtorganisation oder den Pferdesportverband.
     

    Alle Equiden, die nach dem 01.07.2009 geboren wurden, müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt oder bis zum 31.12. des Geburtsjahres mittels eines elektronischen Transponder (Microchip) gekennzeichnet werden. Ebenso müssen Equiden, für die bisher kein Equidenpass vorliegt, elektronisch gekennzeichnet werden. Tiere, die vor dem 01.07.2009 geboren wurden und bereits ein Equidenpass haben, benötigen nicht zusätzlich einen Mikrochip. 2 Für die ordnungsgemäße Kennzeichnung und Registrierung eines Equiden ist der Halter verantwortlich.

    Der Equidenpass kann bei folgenden Stellen beantragt werden:

    • Zuchtverband, in dem das Pferd eingetragen ist,

    • Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) für im Turniersport genutzte Pferde oder

    • Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V. für alle übrigen Pferde. Informationen zur Verfahrensweise erhalten Sie bei den jeweiligen Pass ausstellenden Stellen.

    Ein Besitzerwechsel ist der passausgebenden Stelle mitzuteilen. Diese ändert die Eintragungen im Equidenpass. Bei Tod des Pferdes ist der Pass dem Beseitigungsunternehmen mitzugeben und bei Schlachtung dem Schlachtbetrieb auszuhändigen. Von dort gehen die Pässe über die Unternehmen an die passausgebende Stelle zurück.

    • Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung des Tieres

    § 44 der Viehverkehrsordnung in der derzeit gültigen Fassung

    Stelle:
    Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
    Adresse:
    Kreuzerstraße 12
    06132 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2213610
    Fax:
    +49 345 2213612
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: nach Vereinbarung
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: nach Vereinbarung
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Bastian
    Position:
    Adresse:
    Kreuzerstraße 12
    06132 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2213610
    Telefax:
    +49 345 2213612
    E-Mail: