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  • Informationen zum Ukraine-Konflikt erhalten

    In Sachsen-Anhalt gibt es zahlreiche Hilfsangebote und Einrichtungen für Geflüchtete aus der Ukraine.

    Zu den wichtigsten Ansprechpartnern für Fragen zum Aufenthalt und zur Gewährung von sozialen Leistungen zählen die zuständige Ausländerbehörden und die Sozialleistungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Nach der Ankunft aus der Ukraine in Deutschland bzw. in Sachsen-Anhalt wenden Sie sich zur Registrierung an die zuständige Ausländerbehörde.

    Dort kann Ihnen auch eine Notunterkunft und weitere Hilfsangebote vermittelt werden.

    Viele Menschen aus der Ukraine benötigen ab sofort bis zum 23.05.2022 kein Visum für Deutschland. Bis mindestens zum 23.05.2022 ist Ihr Aufenthalt in Deutschland also auf jeden Fall erlaubt, auch wenn Sie visumfrei in Deutschland sind.

    Während dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob Sie sich für ein langfristiges Aufenthaltsrecht entscheiden möchten und welche Möglichkeiten Sie hierfür nutzen möchten:

    1. Sie können einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz stellen.
    2. Sie können einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck stellen, zum Beispiel zum Studium oder zur Erwerbstätigkeit.
    3. Oder Sie können einen Asylantrag stellen. Wegen der ungünstigeren Rechtsfolgen wie zum Beispiel der Beschränkung der Arbeitsaufnahme und der Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtung wird die Möglichkeit nicht empfohlen.

    • Identitätsnachweis
    • Nachweise über den rechtmäßigen Aufenthalt in der Ukraine

    Bis mindestens zum 23.05.2022 ist Ihr Aufenthalt in Deutschland auf jeden Fall erlaubt, auch wenn Sie visumfrei in Deutschland sind.

    Während dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob Sie sich für ein langfristiges Aufenthaltsrecht entscheiden möchten.