Innergemeinschaftlicher Transport von zivilen Explosivstoffen (Verbringungsgenehmigung) Genehmigung
Der Versender von zivilen Explosivstoffes beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).
- I. d. R. Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht
Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen (siehe BAM Website www.bam.de)
1-2 Wochen
Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Detailfragen sind zwischen Antragsteller und BAM zu klären.