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  • Innergemeinschaftlicher Transport von zivilen Explosivstoffen (Verbringungsgenehmigung) Genehmigung

    Der Versender von zivilen Explosivstoffes beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).

    • I. d. R. Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht

    Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen (siehe BAM Website www.bam.de)

    1-2 Wochen

    Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Detailfragen sind zwischen Antragsteller und BAM zu klären.