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  • Innovationsförderung für Projekte in der Land-und Forstwirtschaft, dem Wein- und Gartenbau sowie der Fischerei und Aquakultur beantragen

    Zur Finanzierung innovativer Projekte in der Land- und Forstwirtschaft, dem Wein- und Gartenbau sowie der Fischerei und Aquakultur können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen sowie als Forschungseinrichtung eine Innovationsförderung beantragen. 

    Das von der Landwirtschaftlichen Rentenbank gebildete und verwaltete Zweckvermögen des Bundes unterstützt Sie finanziell bei folgenden Vorhaben:

    • Experimentelle Entwicklungsvorhaben: 
    • Vorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung von Innovationen, zum Beispiel die Umsetzung von Erkenntnissen der industriellen oder universitären Forschung in neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
    • Markt- und Praxiseinführungen:
      • konzeptionelle Planung und Entwurf von neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen
      • Studien zur technischen Durchführbarkeit, zum Beispiel zur Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten.

    Das Verfahren zum Antrag auf eine Förderung ist sowohl bei Experimentellen Entwicklungsvorhaben als auch bei Markt- und Praxiseinführungen zweistufig. Bei der anschließenden Nutzung von Demonstrations- oder Pilotprojekten werden die daraus erzielten Einnahmen von den förderfähigen Kosten abgezogen.

    Nicht gefördert werden Vorhaben,

    • die den Bereichen der Grundlagen- oder industriellen Forschung zuzuordnen sind oder
    • die den am Markt und in der Praxis eingeführten, dem Stand der Technik sowie organisatorischen, absatzwirtschaftlichen oder finanzierungstechnischen Standards entsprechen.

    Sie dürfen Ihre zu fördernde Maßnahme erst nach Antragsstellung beginnen. Bei Investitionen gilt als Vorhabenbeginn der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen. Planungsleistungen dürfen Sie vor Antragsstellung erbringen. 
     

    Die Förderung müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Fertigen Sie zunächst mit Hilfe des Leitfadens für Skizzeneinreicher eine aussagekräftige Projektskizze an und senden Sie diese mit den erforderlichen Unterlagen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
    • Die BLE bewertet Ihr Vorhaben fachlich und fordert Sie, wenn es als förderwürdig eingestuft wird, zu einer formalen Antragsstellung bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank auf.
    • Mit der Antragsaufforderung teilt Ihnen die BLE den Direktlink zum elektronischen Antragssystem easy-online mit.
    • Über easy-online stellen Sie nun einen formalen Antrag.
    • Über die finale Förderwürdigkeit Ihres Projekts entscheidet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von der Landwirtschaftlichen Rentenbank eine schriftliche Förderzusage (Bewilligungsbescheid). 
    • Senden Sie Ihren Verwendungsnachweis der Fördergelder spätestens sechs Monate nach Abschluss Ihres Vorhabens an die Landwirtschaftliche Rentenbank. 
       

    Förderungsfähig sind Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen, die mindestens eine der folgenden Merkmale erfüllen: 

    • Das Vorhaben entspricht in besonderem Maße den Zielen der Bundesregierung im Bereich der nachhaltigen ländlichen Entwicklung und ist geeignet, als Beispiel zu wirken. 
    • Das Vorhaben ist geeignet, Erfahrungen hinsichtlich der Zweckmäßigkeit bestimmter umweltfreundlicher, tierschutzgerechter oder produktionstechnischer Verfahren beziehungsweise bestimmter betriebswirtschaftlicher oder finanzierungstechnischer Verhältnisse zu sammeln. Hierzu gehören auch Vorhaben zur Erprobung neuer Formen der Landbewirtschaftung, der Fischerei oder der Tierhaltung.  
    • Das Vorhaben dient in besonderem Maße der Diversifizierung der Einkommensquellen für landwirtschaftliche Familien. Dies schließt die Schaffung von Erwerbsalternativen für Landwirte und ihre Familienmitglieder im ländlichen Raum ein.
       

    Vollständige und aussagekräftige Projektskizze des innovativen Projekts, bestehend aus: 

    • Deckblatt
    • Zielsetzung
    • Arbeitsplan 
    • Zeitplan 
    • Verwertungsplan 
    • Unternehmensdaten
    • Finanzierungsplan

    Weitere erforderliche Unterlagen sind: 

    • KMU-Erklärung 
    • Zustimmung zur Weitergabe der eingereichten Unterlagen an unabhängige Experten

    Hinweis: Sofern Ihr Vorhaben als Verbund mit mehreren Projektpartnern geplant ist, sind neben der gemeinsamen Projektskizze für jeden Verbundpartner separate Vorkalkulationen/ Finanzierungspläne einzureichen. 
     

    keine

    • Einreichen des Zwischenberichts bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank: spätestes vier Monate nach Ablauf eines Kalenderjahres 
    • Einsenden des Verwendungsnachweises der Fördergelder: spätestens sechs Monate nach Abschluss Ihres Vorhabens

    Vom Antragsaufkommen abhängig

    Formulare: 

    • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Ausgabenbasis und 
    • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Kostenbasis (Zugang über easy-online)

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein 

    Stelle:
    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 313 B
    Adresse:
    Deichmanns Aue 29
    53179 Bonn
    Telefon:
    +49 228 6845-3310
    E-Mail:

    Stelle:
    Landwirtschaftliche Rentenbank, Fördergeschäft
    Adresse:
    Hochstraße 2
    60313 Frankfurt am Main
    Telefon:
    +49 69 2107-0
    Fax:
    +49 69 2107-6444