Jagdschein, Ausstellung / Verlängerung
Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.
Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.
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Die Antragsstellung kann persönlich, per Formular, aber auch formlos oder durch Dritte, mit Vollmacht, im Einzelfall, erfolgen.
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
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Folgende Angaben / Dokumente werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht
- Nachweise über bestandene Jägerprüfung
- Haftpflichtversicherung
Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.
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Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Einzelfall.
Auf Nachfrage wird entsprechende Auskunft erteilt.
Die Gebühr ist bei Abgabe des Antrages per ec-Karte zu zahlen (keine Barzahlung möglich).
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In der Regel wird der Antrag sofort bearbeitet.
Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.
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Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.
06122 Halle (Saale)
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