• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Jagdschein, Ausstellung / Verlängerung

    Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.

    Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben. 

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Die Antragsstellung kann persönlich, per Formular, aber auch formlos oder durch Dritte, mit Vollmacht, im Einzelfall, erfolgen.

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Folgende Angaben / Dokumente werden benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Vollmacht
    • Nachweise über bestandene Jägerprüfung
    • Haftpflichtversicherung

    Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Einzelfall.

    Auf Nachfrage wird entsprechende Auskunft erteilt.

    Die Gebühr ist bei Abgabe des Antrages per ec-Karte zu zahlen (keine Barzahlung möglich). 

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    In der Regel wird der Antrag sofort bearbeitet.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Jagdsgesetz

    Landesjagdgesetz

    Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein. 

    Stelle:
    Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211232
    +49 345 2211203
    Fax:
    +49 345 2211238
    Parken:
    Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum
    Anzahl: 2
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Leaflet | Map data © OpenStreetMap contributors

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Klemenz
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211231
    Telefax:
    +49 345 2211238
    E-Mail: