Kfz, Amtliches Kennzeichen, Verlust
Als Halter/Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihres Kfz-Kennzeichens unverzüglich melden. Bei Verlust und Diebstahl muss eine Umkennzeichnung erfolgen.
Hinweis:
Sollten Sie noch alte Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) haben, ist der Umtausch in die Zulassungsbescheinigung I und II erforderlich.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Sofern nur ein Kennzeichen abhanden gekommen ist, muss das verbliebene Kennzeichen vorgelegt werden.
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Antragstellung
- persönlich durch den Fahrzeughalter oder
- durch Dritte
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts (die Meldebescheinigung sollte nicht älter als 3 Monate sein),
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein),
- eventuell verbliebenes amtliches Kennzeichen,
- Anzeigebestätigung der Polizei,
- bei Verlust schriftliche Erklärung ggf. Versicherung an Eides Statt,
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
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zusätzlich bei Beantragung:
- für Firmen: Auszug aus dem Handelsregister mit Firmenstempel und Unterschrift der/ des Geschäftsführer(s)
-
für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe: Gewerbeanmeldung oder Genehmigungsurkunde
-
für Vereine: Vereins,- Gründungs- oder Ernennungsurkunde und benannter Vertreter
-
für GbR: Vertrag und benannter Vertreter, welcher in den Fahrzeugpapieren erfasst werden soll
-
durch Dritte: Vorlage einer Vollmacht und Personaldokument des Fahrzeughalters sowie Personaldokument des Antragstellers
Bitte beachten: Ob es zu einer eventuellen Weiterverwendung Ihrer bisherigen Versicherungsbestätigung kommen kann, erfragen Sie bitte im Voraus.
Über die Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde nähere Auskunft.
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- 27,00 EUR - 47,00 EUR (Fahrzeug erhält neue/andere Kennzeichen)
- 10,20 EUR zusätzlich für Antrag auf Wunschkennzeichen
Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
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Die Bearbeitung erfolgt sofort.
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Es gibt neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt. Dabei entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 3,60 EUR.
06122 Halle (Saale)
- Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
- Di: 09:00 - 18:00 Uhr
- Mi: 09:00 - 12:00 Uhr
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