Kfz, Außerbetriebsetzung (ehemals Stilllegung), allgemein, nach Diebstahl und für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Aktueller Hinweis: Der Online-Dienst "i-Kfz" steht momentan nicht zur Verfügung. Die Stadt bereitet derzeit einen umfangreichen, erforderlichen Systemwechsel zur Erweiterung des Serviceumfangs vor. Nutzen Sie gerne die Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde vor Ort. Danke für Ihr Verständnis.
Das Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt werden (ehemalige Stilllegung), wenn es aus dem Verkehr gezogen werden soll.
Bei Diebstahl
Nach Diebstahl des Fahrzeuges muss die Außerbetriebsetzung (ehem. Stilllegung) beantragt werden.
Bei Wechselkennzeichen
Soll nur eines der beiden mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge Außerbetrieb gesetzt werden, so ist die entsprechende Zulassungsbescheinigung Teil I und der fahrzeugbezogene Teil dieses Kennzeichens mit der aufgebrachten Stadt-Siegelplakette zu deren Entfernung vorzulegen.
Das gemeinsame und fahrzeugbezogene Kennzeichenteil an dem verbleibenden Fahrzeug kann weitergeführt werden.
Bei einer Außerbetriebsetzung auch des zweiten Fahrzeuges bzw. gleichzeitiger Außerbetriebsetzung beider Fahrzeuge, ist die zweite Zulassungsbescheinigung Teil I, das gemeinsame Kennzeichenteil sowie die fahrzeugbezogenen Kennzeichenteile mit den Stadt-Siegelplaketten zu deren Entfernung vorzulegen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Antragstellung kann persönlich durch den Fahrzeughalter erfolgen oder durch Dritte.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Weitere Voraussetzungen für die Abmeldung per Online-Verfahren:
Für die Online-Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs benötigen Sie:
- den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion)
- ein Ausweislesegerät und die AusweisApp 2.0
- das Kennzeichen des Fahrzeugs
- den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung I (vormals Fahrzeugschein)
- die Sicherheitscodes der Stempelplaketten (Siegel auf den Kennzeichenschildern)
Hinweise zum Online-Verfahren:
- Die Sicherheitscodes befinden sich ausschließlich unter den Siegeln, die ab dem 02.01.2015 ausgegeben wurden.
- Zur Online-Gebührenzahlung stehen folgende Zahlverfahren zur Auswahl:
- Kreditkarte (Mastercard, Visa)
- Giropay
- Lastschrift
- Sofern Ihr Fahrzeug bereits über einen Verwertungsnachweis verfügt ("verschrottet" ist oder zur "Verschrottung" ansteht), ist eine internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht möglich.
- Für Krafträder und Anhänger mit einem Wechselkennzeichen ist eine internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht möglich.
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen wird bei einer Außerbetriebsetzung benötigt:
- gültiges Ausweisdokument der antragstellenden Person
Bei einer Außerbetriebsetzung aufgrund von Fahrzeugdiebstahl wird benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Anzeige bei der Polizei
Bei Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen wird benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- amtliches Kennzeichen
- gültiges Ausweisdokument der antragstellenden Person
Bei Vorsprache eines Bevollmächtigten:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- amtliches Kennzeichen
- schriftliche Vollmacht vom Vollmachtgeber und gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde
Verwaltungsgebühr: EUR 15,90
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
Verwaltungsgebühr: EUR 2,10
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Bei einer Außerbetriebsetzung:
- 7,80 Euro bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde
- 5,70 Euro bei einer Online-Abmeldung (Internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, derzeit nicht möglich)
- zusätzlich 5,10 EUR bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises (Verschrottungsprotokoll, gilt nur für Fahrzeuge der Klasse M1 und N1, bis 3,5t)
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
Bei einer Außerbetriebsetzung aufgrund von Fahrzeugdiebstahl:
- 7,80 Euro bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
Bei einer Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen:
- 7,70 Euro bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde
- 5,70 Euro bei einer Online-Abmeldung (Internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen; s. u. Zusätzliche Hinweise)
- zusätzlich 5,10 EUR bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises (Verschrottungsprotokoll, gilt nur für Fahrzeuge der Klasse M1 und N1, bis 3,5t)
Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Widerspruch
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