Zum Hauptinhalt springen
  • Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Kfz, Außerbetriebsetzung (ehemals Stilllegung), allgemein, nach Diebstahl und für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt für:

    • zugelassene Fahrzeuge
    • zulassungsfreie Fahrzeuge
    • Anhänger

    Dem Fahrzeug muss vorher ein Kennzeichen zugeteilt worden sein.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Haben Sie das Fahrzeug abgemeldet, müssen Sie dafür keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Die Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung darüber, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde.

    Fahrzeuge, die ein Kennzeichen führen und außer Betrieb gesetzt werden, behalten nicht automatisch ihr Kennzeichen. Das Kennzeichen wird anschließend vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wieder freigegeben und kann einer anderen Halterin beziehungsweise einem anderen Halter oder Fahrzeug zugeteilt werden.

    Wollen Sie die Kennzeichen erneut verwenden, sollten Sie die Kennzeichen reservieren lassen.  

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Das Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt werden (ehemalige Stilllegung), wenn es aus dem Verkehr gezogen werden soll.

    Bei Diebstahl

    Nach Diebstahl des Fahrzeuges muss die Außerbetriebsetzung (ehem. Stilllegung) beantragt werden.

    Bei Wechselkennzeichen

    Soll nur eines der beiden mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge Außerbetrieb gesetzt werden, so ist die entsprechende Zulassungsbescheinigung Teil I und der fahrzeugbezogene Teil dieses Kennzeichens mit der aufgebrachten Stadt-Siegelplakette zu deren Entfernung vorzulegen.
    Das gemeinsame und fahrzeugbezogene Kennzeichenteil an dem verbleibenden Fahrzeug kann weitergeführt werden.
    Bei einer Außerbetriebsetzung auch des zweiten Fahrzeuges bzw. gleichzeitiger Außerbetriebsetzung beider Fahrzeuge, ist die zweite Zulassungsbescheinigung Teil I, das gemeinsame Kennzeichenteil sowie die fahrzeugbezogenen Kennzeichenteile mit den Stadt-Siegelplaketten zu deren Entfernung vorzulegen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Die Antragstellung kann persönlich durch den Fahrzeughalter erfolgen oder durch Dritte.

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren. 

    Weitere Voraussetzungen für die Abmeldung per Online-Verfahren:

    Für die Online-Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs benötigen Sie:

    • den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion)
    • ein Ausweislesegerät und die AusweisApp 2.0
    • das Kennzeichen des Fahrzeugs
    • den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung I (vormals Fahrzeugschein)
    • die Sicherheitscodes der Stempelplaketten (Siegel auf den Kennzeichenschildern)

    Hinweise zum Online-Verfahren:

    • Die Sicherheitscodes befinden sich ausschließlich unter den Siegeln, die ab dem 02.01.2015 ausgegeben wurden.
    • Zur Online-Gebührenzahlung stehen folgende Zahlverfahren zur Auswahl:
      • Kreditkarte (Mastercard, Visa)
      • Giropay
      • Lastschrift
    • Sofern Ihr Fahrzeug bereits über einen Verwertungsnachweis verfügt ("verschrottet" ist oder zur "Verschrottung" ansteht), ist eine internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht möglich.
    • Für Krafträder und Anhänger mit einem Wechselkennzeichen ist eine internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht möglich.

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Folgende Unterlagen müssen Sie vorlegen, wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen und es nicht wieder in Betrieb genommen werden soll:

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

    Bei Außerbetriebsetzung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs der Klassen M1, N1 oder L5e, wenn Sie beabsichtigen, das Fahrzeug nicht wieder in Deutschland in Verkehr zu bringen, müssen Sie zusätzlich folgende Nachweise vorlegen:

    • Verwertungsnachweis, also eine offizielle Bescheinigung, die bestätigt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß entsorgt wurde
    • zusätzlichen Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug im Ausland innerhalb der Europäischen Union (EU) entsorgt wurde 
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen wird bei einer Außerbetriebsetzung benötigt:

    • gültiges Ausweisdokument der antragstellenden Person

    Bei einer Außerbetriebsetzung aufgrund von Fahrzeugdiebstahl wird benötigt:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
    • Anzeige bei der Polizei 

    Bei Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen wird benötigt:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) 
    • amtliches Kennzeichen
    • gültiges Ausweisdokument der antragstellenden Person

    Bei Vorsprache eines Bevollmächtigten:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
    • amtliches Kennzeichen
    • schriftliche Vollmacht vom Vollmachtgeber und gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde

    Verwaltungsgebühr: EUR 17,40

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal

    Verwaltungsgebühr: EUR 2,70
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Bei einer Außerbetriebsetzung:

    • 7,80 Euro bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde
    • 5,70 Euro bei einer Online-Abmeldung (Internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, derzeit nicht möglich) 
    • zusätzlich 5,10 EUR bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises (Verschrottungsprotokoll, gilt nur für Fahrzeuge der Klasse M1 und N1, bis 3,5t) 

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.

    Bei einer Außerbetriebsetzung aufgrund von Fahrzeugdiebstahl:

    • 7,80 Euro bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.

    Bei einer Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen:

    • 7,70 Euro bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde
    • 5,70 Euro bei einer Online-Abmeldung (Internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen; s. u. Zusätzliche Hinweise)
    • zusätzlich 5,10 EUR bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises (Verschrottungsprotokoll, gilt nur für Fahrzeuge der Klasse M1 und N1, bis 3,5t)

    Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.

    Frist gilt, wenn Sie Ihr Kennzeichen reservieren lassen, um es später erneut zu verwenden.

    Geltungsdauer: 12 Monate

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen, endet der Versicherungsvertrag nicht automatisch, Er geht vielmehr für die folgenden 18 Monate in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, während derer weiterhin Versicherungsschutz bezüglich der Kfz-Haftpflicht und Teilkasko besteht, wenn Sie dies abgeschlossen haben. Sie dürfen das Fahrzeug während dieser Phase allerdings nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.

    Wird das Fahrzeug innerhalb der 18 Monate erneut zugelassen, gilt der Versicherungsschutz wieder uneingeschränkt. Für die Wiederzulassung müssen Sie bei der Versicherung eine Versicherungsbestätigung beantragen. Wird das Fahrzeug innerhalb der 18 Monate nicht erneut zugelassen, erlischt der Versicherungsvertrag nach Ablauf der 18 Monate automatisch, ohne dass Sie diesen kündigen müssen.

    Wer sich eines Fahrzeugs entledigt, muss dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Über die Überlassung erhält die letzte Halterin beziehungsweise der letzte Halter zur Vorlage bei einer Zulassungsbehörde einen Verwertungsnachweis.

    Herstellerfirmen von Fahrzeugen sind verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marke von der letzten Halterin oder dem letzten Halter zurückzunehmen. Dazu schaffen sie einzeln oder gemeinsam, selbst oder durch Beauftragung Rücknahmemöglichkeiten durch anerkannte Rücknahmestellen oder anerkannte Demontagebetriebe. Betreiberinnen und Betreiber von Demontagebetrieben dürfen Restkarossen nur einer anerkannten Schredderanlage überlassen.

    Betreiberinnen und Betreiber von Annahmestellen und Rücknahmestellen wiederum sind verpflichtet, Altfahrzeuge nur einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.

    Stelle:
    Team Kfz - Zulassungsbehörde
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    115
    Fax:
    +49 345 2211463
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, Vordereingang
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, Vordereingang
    Anzahl: 2
    Öffnungszeiten:
    • Mo: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    • Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    • Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    • Do: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) 
    • Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    • Sa: geschlossen
    • So: geschlossen

    Termin online buchen