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  • Kfz,Fahrzeugdaten, (Technische) Änderung

    Änderungen technischer Fahrzeugdaten bei Kraftfahrzeugen und/oder Anhängern müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Die Antragstellung kann persönlich durch den Fahrzeughalter oder durch einen bevollmächtigten Dritten (siehe Formular unter Anträge/Formulare) erfolgen.

    Bevollmächtigte Dritte haben zur Antragstellung ein Personaldokument des Fahrzeughalters (Kopie) und ein egenes Personaldokument (Original) vorzulegen.

    Die Erteilung von Untervollmachten durch den Vollmachtnehmer ist seitens des Vollmachtgebers nachweislich zu genehmigen.

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
    • bei Einzelunternehmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung
    • Falls Sie nicht persönlich die Kfz-Zulassung beantragen, benötigt Ihr Vertreter eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht und Ihren Personalausweis oder den Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
    • ggf. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers
      zusätzlich mitzubringende Fahrzeugunterlagen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • ggf. Anbauabnahme
    • ggf. bei Nachrüstsystemen zur Minderung der Schadstoffemissionen Einbaubescheinigung und Betriebserlaubnis des Nachrüstsystems
    • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen:

    • Gutachten (soweit erforderlich) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch ein Kraftfahrzeug-Sachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIII b der Straßenverkehrszulassungsordnung

    zusätzlich bei Beantragung:

    • für Vereine: Vereins,- Gründungs- oder Ernennungsurkunde und benannter Vertreter
    • für GbR: Vertrag und benannter Vertreter

    Bitte beachten:

    Wenn eine technische Änderung zum Fahrzeug in den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) eingetragen werden soll, und der Fahrzeughalter persönlich vorspricht, bzw. jemanden bevollmächtigt (siehe unten), ist zu prüfen, ob die technischen Veränderungen auch die Zulassungsbescheinigung Teil II betreffen. Sollte dies nicht notwendig sein, so braucht in diesen Fällen der Teil II nicht mehr vorgelegt zu werden. Bei Vorsprache von Antragstellern, die nicht als Fahrzeughalter erfasst sind und keine entsprechende Vollmacht vorlegen, ist die Zulassungsbescheinigung Teil II in jedem Fall - Prüfung der Verfügungsberechtigung - mit vorzulegen. 

    Grundgebühr für den Eintrag der technischen Änderungen: 26,30 Euro

    Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    11,40 Euro
    (ohne zusätzliche Zulassungsbearbeitungen)

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.

    Seit 1.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt. Dabei entstehen zusätzliche Kosten.

    Stelle:
    Team Kfz - Zulassungsbehörde
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    115
    Fax:
    +49 345 2211463
    Öffnungszeiten:
    • Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
    • Di: 09:00 - 18:00 Uhr
    • Mi: 09:00 - 12:00 Uhr
    • Do: 09:00 - 15:00 Uhr
    • Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
    • Sa: geschlossen
    • So: geschlossen

    Die Bürgerservicestellen Marktplatz 1 und Am Stadion 6 sind vom 09.01. bis 15.01.2024, aufgrund einer Softwareumstellung auf ein neues Fachverfahren, geschlossen. Aus diesem Grund können für diesen Zeitraum keine Termine vergeben werden. Die Kfz-Zulassungs- und die Fahrerlaubnisbehörde sowie das Fundbüro sind von der Schließung nicht betroffen. Weitere Informationen zur Schließung finden Sie hier.