Kfz, Kurzzeitkennzeichen
Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug
Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige
Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der
Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am
rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das
Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.
Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein
Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:
- es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
eine Einzelgenehmigung beziehungsweise
Betriebserlaubnis erteilt worden sein, - für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis
über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen
(Hauptuntersuchungsbericht) und - es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
bestehen.
Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder
Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen
nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung
der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur
nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das
Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem
Kurzzeitkennzeichen fahren.
Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder
Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die
Fahrt:
- zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
- in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
- in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.
Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft
wurden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die fünftätige Frist gilt auch, wenn ein Wochenende oder Feiertage dazwischen liegen. Die Frist verlängert sich also dadurch nicht.
Sie selbst, eine bevollmächtigte oder eine empfangsberechtigte
Person beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei:
- Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder
- der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
- Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
- Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 10,20 EUR zu Ihrem Termin mit.
- Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des
Termins Ihr persönliches Kurzzeitkennzeichen. Meistens gibt es
unweit der Zulassungsstellen auch Privathändler, bei denen Sie sich
direkt im Anschluss das Kurzzeitkennzeichen auf ein Nummernschild
drucken lassen können.
Hinweis: Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland
gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der
zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine
empfangsberechtigte Person nennen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Die Stadt Halle (Saale) ist zuständig, wenn die antragstellende Person mit Hauptwohnsitz in Halle (Saale) gemeldet ist oder das Fahrzeug sich in Halle (Saale) befindet. Dies ist durch einen Kaufvertrag oder eine Standortbestätigung nachzuweisen.
Die Antragstellung kann persönlich durch den Fahrzeughalter oder durch Dritte mit Vollmacht erfolgen.
Dazu ist die Vorlage einer Vollmacht (siehe Formular "Zulassung Fahrzeug durch Bevollmächtigte") nötig.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
- Sie benötigen das Fahrzeug für:
- eine Probefahrt, auf der Sie die
- Gebrauchsfähigkeit
feststellen und nachweisen können
oder - eine Überführungsfahrt, um das
Fahrzeug an einen anderen Ort zu
bringen.
- Sie haben einen eigenen konkreten Bedarf für die
Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens. - Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde
konkret nennen und die Daten zum Fahrzeug
nachweisen. - Für das Fahrzeug muss eine:
- EG-Typgenehmigung,
- Einzelgenehmigung oder
- Betriebserlaubnis vorliegen.
- Für das Fahrzeug muss während des gesamten
Gültigkeitszeitraums eine:- gültige Hauptuntersuchung und
- gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
nachgewiesen werden.
- Sie besitzen einen Nachweis für eine bestehende
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form einer
elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für
Kurzzeitkennzeichen.
Hinweis: Beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeugegleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung:
COC) oder - Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
- gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
- bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Für die Beantragung bei der Stadt Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung, ausgefüllt für die Verwendung von Kurzzeitkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Original oder in Kopie) oder Kaufvertrag mit Fahrzeugtyp und -marke, Fahrgestellnummer
- Bei einem bereits in Deutschland registrierten Fahrzeug ist eine vorherige Abmeldung notwendig
- gültige Hauptuntersuchung (HU)
-
Fahrten ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur gestattet (wenn das Fahrzeug als verkehrssicher eingestuft wurde):
- bis zu Prüfstellen der Stadt Halle (Saale) oder dem angrenzenden Saalekreis und zurück
- zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen autorisierten Werkstatt in Halle (Saale) oder dem angrenzenden Saalekreis und zurück
zusätzlich bei Beantragung:
- durch Dritte: Vorlage einer Vollmacht und eines Personaldokumentes des Fahrzeughalters sowie das Personaldokument des Antragstellers (Original); die Erteilung von Untervollmachten durch den Vollmachtnehmer ist seitens des Vollmachtgebers nachweislich zu genehmigen
- für Firmen: Auszug aus dem Handelsregister mit Firmenstempel und Unterschrift (Original) der/des Geschäftsführer(s), Gewerbeanmeldung
- für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe: Gewerbeanmeldung oder Genehmigungsurkunde, Reisegewerbe
- für Vereine: Vereins,- Gründungs- oder Ernennungsurkunde
- für GbR: Vertrag und benannte Vertreter
EUR 10,20
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13,10 Euro (ohne Kosten zur Anfertigung der amtlichen Kennzeichen)
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.
In der Regel sofort
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- Das Kennzeichen enthält das Kürzel HAL und eine Nummer, die mit „04“ beginnt.
- Eine Zulassung ist durch Bevollmächtigte (Vordruck „Vollmacht“) möglich.
- Bestehen noch Gebührenrückstände aus vorausgegangenen Fahrzeugzulassungen bei der Finanzverwaltung Sachsen-Anhalts, erfolgt so lange keine Zulassung des Fahrzeuges, bis die Gebührenschuld beglichen wurde. Eine Begleichung der Rückstände vor Ort ist nicht möglich.
Persönliches Erscheinen nötig: ja
06122 Halle (Saale)
- Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
- Di: 09:00 - 18:00 Uhr
- Mi: 09:00 - 12:00 Uhr
- Do: 09:00 - 15:00 Uhr
- Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
- Sa: geschlossen
- So: geschlossen