• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Kfz, Kurzzeitkennzeichen

    Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug
    Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige
    Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
    Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der
    Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am
    rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das
    Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.

    Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein
    Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:

    • es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
      eine Einzelgenehmigung beziehungsweise
      Betriebserlaubnis erteilt worden sein,
    • für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis
      über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen
      (Hauptuntersuchungsbericht) und
    • es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
      bestehen.

    Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder
    Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen
    nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung
    der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur
    nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das
    Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem
    Kurzzeitkennzeichen fahren.

    Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder
    Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die
    Fahrt:

    • zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
    • in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
    • in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.

    Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft
    wurden.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die fünftätige Frist gilt auch, wenn ein Wochenende oder Feiertage dazwischen liegen. Die Frist verlängert sich also dadurch nicht.

    Sie selbst, eine bevollmächtigte oder eine empfangsberechtigte
    Person beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei:

    • Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder
    • der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
    • Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
    • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 10,20 EUR zu Ihrem Termin mit.
    • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.

    Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des
    Termins Ihr persönliches Kurzzeitkennzeichen. Meistens gibt es
    unweit der Zulassungsstellen auch Privathändler, bei denen Sie sich
    direkt im Anschluss das Kurzzeitkennzeichen auf ein Nummernschild
    drucken lassen können.

    Hinweis: Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland
    gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der
    zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine
    empfangsberechtigte Person nennen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Die Stadt Halle (Saale) ist zuständig, wenn die antragstellende Person mit Hauptwohnsitz in Halle (Saale) gemeldet ist oder das Fahrzeug sich in Halle (Saale) befindet. Dies ist durch einen Kaufvertrag oder eine Standortbestätigung nachzuweisen.

    Die Antragstellung kann persönlich durch den Fahrzeughalter oder durch Dritte mit Vollmacht erfolgen.

    Dazu ist die Vorlage einer Vollmacht (siehe Formular "Zulassung Fahrzeug durch Bevollmächtigte") nötig.

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren. 

    • Sie benötigen das Fahrzeug für:
      • eine Probefahrt, auf der Sie die
      • Gebrauchsfähigkeit
        feststellen und nachweisen können
        oder
      • eine Überführungsfahrt, um das
        Fahrzeug an einen anderen Ort zu
        bringen.
    • Sie haben einen eigenen konkreten Bedarf für die
      Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens.
    • Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde
      konkret nennen und die Daten zum Fahrzeug
      nachweisen.
    • Für das Fahrzeug muss eine:
      • EG-Typgenehmigung,
      • Einzelgenehmigung oder
      • Betriebserlaubnis vorliegen.
    • Für das Fahrzeug muss während des gesamten
      Gültigkeitszeitraums eine:
      • gültige Hauptuntersuchung und
      • gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
        nachgewiesen werden.
    • Sie besitzen einen Nachweis für eine bestehende
      Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form einer
      elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für
      Kurzzeitkennzeichen.

    Hinweis: Beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeugegleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.

    • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
    • Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung:
      COC) oder
    • Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
    • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
    • bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Für die Beantragung bei der Stadt Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • Versicherungsbestätigung, ausgefüllt für die Verwendung von Kurzzeitkennzeichen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Original oder in Kopie) oder Kaufvertrag mit Fahrzeugtyp und -marke, Fahrgestellnummer
    • Bei einem bereits in Deutschland registrierten Fahrzeug ist eine vorherige Abmeldung notwendig
    • gültige Hauptuntersuchung (HU)
    • Fahrten ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur gestattet (wenn das Fahrzeug als verkehrssicher eingestuft wurde):

    • bis zu Prüfstellen der Stadt Halle (Saale) oder dem angrenzenden Saalekreis und zurück
    • zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen autorisierten Werkstatt in Halle (Saale) oder dem angrenzenden Saalekreis und zurück

    zusätzlich bei Beantragung:

    • durch Dritte: Vorlage einer Vollmacht und eines Personaldokumentes des Fahrzeughalters sowie das Personaldokument des Antragstellers (Original); die Erteilung von Untervollmachten durch den Vollmachtnehmer ist seitens des Vollmachtgebers nachweislich zu genehmigen
    • für Firmen:  Auszug aus dem Handelsregister mit Firmenstempel und Unterschrift (Original) der/des Geschäftsführer(s), Gewerbeanmeldung
    • für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe: Gewerbeanmeldung oder Genehmigungsurkunde, Reisegewerbe
    • für Vereine: Vereins,- Gründungs- oder Ernennungsurkunde
    • für GbR: Vertrag und benannte Vertreter

    EUR 10,20

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    13,10 Euro (ohne Kosten zur Anfertigung der amtlichen Kennzeichen)

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.

    Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.

    In der Regel sofort

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Das Kennzeichen enthält das Kürzel HAL und eine Nummer, die mit „04“ beginnt.
    • Eine Zulassung ist durch Bevollmächtigte (Vordruck „Vollmacht“) möglich.
    • Bestehen noch Gebührenrückstände aus vorausgegangenen Fahrzeugzulassungen bei der Finanzverwaltung Sachsen-Anhalts, erfolgt so lange keine Zulassung des Fahrzeuges, bis die Gebührenschuld beglichen wurde. Eine Begleichung der Rückstände vor Ort ist nicht möglich.

    Formulare: keine
    Onlineverfahren möglich: nein
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Stelle:
    Team Kfz - Zulassungsbehörde
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    115
    Fax:
    +49 345 2211463
    Öffnungszeiten:
    • Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
    • Di: 09:00 - 18:00 Uhr
    • Mi: 09:00 - 12:00 Uhr
    • Do: 09:00 - 15:00 Uhr
    • Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
    • Sa: geschlossen
    • So: geschlossen