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  • Kfz, Kurzzeitkennzeichen

    Wenn Sie Halterin oder Halter eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs sind, dürfen Sie damit nicht ohne Zulassung auf öffentlichen Straßen fahren.

    Wenn Sie nur kurzzeitig eine Zulassung benötigen, können Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, zum Beispiel für:

    • Probefahrten
    • Überführungsfahrten

    Mit der Probefahrt geben Sie Kaufinteressierten die Gelegenheit, das Fahrzeug zu testen. Überführungsfahrten dienen dem Ortswechsel des Fahrzeugs, zum Beispiel beim Verkauf.

    Sie können mit dem Kurzzeitkennzeichen auch ein Fahrzeug fahren, das ein Saisonkennzeichen besitzt, sich aber außerhalb des festgelegten Betriebszeitraums befindet.

    Das Kurzzeitkennzeichen beginnt mit der Erkennungsnummer "03" oder "04". Sie dürfen das Kennzeichen nur einmal verwenden. Wenn die eingetragene Frist abgelaufen ist, ist es ungültig. Sie erhalten mit dem Kurzzeitkennzeichen einen Fahrzeugschein. Sie dürfen das Kennzeichen nur für das im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeug verwenden.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Die fünftätige Frist gilt auch, wenn ein Wochenende oder Feiertage dazwischen liegen. Die Frist verlängert sich also dadurch nicht.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Die Stadt Halle (Saale) ist zuständig, wenn die antragstellende Person mit Hauptwohnsitz in Halle (Saale) gemeldet ist oder das Fahrzeug sich in Halle (Saale) befindet. Dies ist durch einen Kaufvertrag oder eine Standortbestätigung nachzuweisen.

    Die Antragstellung kann persönlich durch den Fahrzeughalter oder durch Dritte mit Vollmacht erfolgen.

    Dazu ist die Vorlage einer Vollmacht (siehe Formular "Zulassung Fahrzeug durch Bevollmächtigte") nötig.

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren. 

    • Sie beantragen das Kurzzeitkennzeichen persönlich oder beauftragen eine Person mit einer Vollmacht.
    • Ihr Fahrzeug verfügt über eine EU-Typgenehmigung oder über eine Einzelbetriebserlaubnis.
    • Sie können eine durchgeführte Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls die Sicherheitsprüfung (SP) nachweisen.
    • Ihr Fahrzeug verfügt für den Zeitraum des Kurzzeitkennzeichens über eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
    • Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis vorliegt, dienen Ihre Fahrten dazu, eine Betriebserlaubnis zu erhalten. Dafür bewegen Sie sich lediglich im direkten oder in einem angrenzenden Bezirk Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde.
    • Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige HU oder SP hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur
      • für die Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle
      • für die Fahrt in die nächstgelegene Werkstatt
    • Wenn Ihr Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, ist eine Fahrt nicht erlaubt.

    • Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis
    • bei Vertretung zusätzlich:
      • schriftliche Vollmacht
      • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
    • wenn Sie als antragstellende Person nicht im Inland gemeldet sind, geben Sie eine empfangsberechtigte Person an:
      • Ausweisdokument der empfangsberechtigten Person
    • bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen und -haltern zusätzlich:
      • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • bei juristischen Personen:
      • Handelsregisterauszug,
      • Gewerbeanmeldung oder
      • Vereinsregisterauszug
    • Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Nachweis der Betriebserlaubnis
      • Fahrzeugpapiere
      • Übereinstimmungsbescheinigung
    • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls der Sicherheitsprüfung (SP)
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Für die Beantragung bei der Stadt Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • Versicherungsbestätigung, ausgefüllt für die Verwendung von Kurzzeitkennzeichen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Original oder in Kopie) oder Kaufvertrag mit Fahrzeugtyp und -marke, Fahrgestellnummer
    • Bei einem bereits in Deutschland registrierten Fahrzeug ist eine vorherige Abmeldung notwendig
    • gültige Hauptuntersuchung (HU)
    • Fahrten ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur gestattet (wenn das Fahrzeug als verkehrssicher eingestuft wurde):

    • bis zu Prüfstellen der Stadt Halle (Saale) oder dem angrenzenden Saalekreis und zurück
    • zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen autorisierten Werkstatt in Halle (Saale) oder dem angrenzenden Saalekreis und zurück

    zusätzlich bei Beantragung:

    • durch Dritte: Vorlage einer Vollmacht und eines Personaldokumentes des Fahrzeughalters sowie das Personaldokument des Antragstellers (Original); die Erteilung von Untervollmachten durch den Vollmachtnehmer ist seitens des Vollmachtgebers nachweislich zu genehmigen
    • für Firmen:  Auszug aus dem Handelsregister mit Firmenstempel und Unterschrift (Original) der/des Geschäftsführer(s), Gewerbeanmeldung
    • für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe: Gewerbeanmeldung oder Genehmigungsurkunde, Reisegewerbe
    • für Vereine: Vereins,- Gründungs- oder Ernennungsurkunde
    • für GbR: Vertrag und benannte Vertreter

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    13,10 Euro (ohne Kosten zur Anfertigung der amtlichen Kennzeichen)

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.

    Das Kurzzeitkennzeichen ist für 6 aufeinander folgende Tage gültig, einschließlich des Tages der Zulassung. Wenn Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung nur über 5 Tage abgeschlossen haben, dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht darüber hinaus nutzen.

    Geltungsdauer: 6 Tage

    Sie erhalten das Kurzzeitkennzeichen am Tag der Beantragung. Eine Vorausdatierung ist nicht möglich.

    Sie können die Schilder bei einer Firma prägen lassen, die sich meist in der Nähe der Zulassungsbehörde befindet. Alternativ können Sie die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.

    Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

    Kurzzeitkennzeichen gelten in der Regel nicht im Ausland, werden aber von einigen EU-Staaten akzeptiert. Ob Ihr Zielland das Kurzzeitkennzeichen akzeptiert, sollten Sie im Vorfeld erfragen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
    • Das Kennzeichen enthält das Kürzel HAL und eine Nummer, die mit „04“ beginnt.
    • Eine Zulassung ist durch Bevollmächtigte (Vordruck „Vollmacht“) möglich.
    • Bestehen noch Gebührenrückstände aus vorausgegangenen Fahrzeugzulassungen bei der Finanzverwaltung Sachsen-Anhalts, erfolgt so lange keine Zulassung des Fahrzeuges, bis die Gebührenschuld beglichen wurde. Eine Begleichung der Rückstände vor Ort ist nicht möglich.

    Stelle:
    Team Kfz - Zulassungsbehörde
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    115
    Fax:
    +49 345 2211463
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, Vordereingang
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, Vordereingang
    Anzahl: 2
    Öffnungszeiten:
    • Mo: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    • Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    • Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    • Do: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) 
    • Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
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