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  • Kfz, Saisonkennzeichen

    Wenn Sie ihr Fahrzeug nur saisonal nutzen möchten, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen. Es erspart Ihnen die jährliche An- und Abmeldung im Frühjahr bzw. im Herbst. Die Beantragung kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.

    Den Betriebszeitraum des Fahrzeuges - mindestens 2, höchstens 11 Monate - bestimmen Sie. Gewählt werden können nur volle Monate, d.h. der Beginn ist immer am ersten, das Ende am letzten Tag des Monats.

    Das Saisonkennzeichen kann vor diesem Zeitraum beantragt werden. Das Fahrzeug ist dann dauerhaft zugelassen, darf aber nur während der gewählten Monate, betrieben werden. Dieser Zeitraum wird auf dem amtlichen Kennzeichen eingeprägt.

    Nach § 5 Abs. 1 Nummer 5 KraftStG dauert die Steuerpflicht bei saisonaler Zulassung solange an, wie das Kennzeichen geführt wird, mindestens 1 Monat.

    Hinweis:
    Bei einem Import ist das Fahrzeug der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen.
    Sind Abgasuntersuchungen, Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen außerhalb des Zulassungszeitraums fällig, sind diese im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode durchzuführen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Die Antragstellung kann persönlich durch den Fahrzeughalter oder durch Dritte erfolgen  

    Dritte haben eine Vollmacht (Vordruck siehe Anträge/ Formulare) und ein Personaldokument des Fahrzeughalters (Kopie) sowie ein Personaldokument des Antragstellers (Original) vorzulegen.

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren. 

    • Original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
    • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (hierbei Nachweis der Anschrift erforderlich),
    • bei Vertretung des Halters: Vollmacht
    • Zulassungs-Bescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungs-Bescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Versicherungsbestätigung
    • HU-Bescheinigung
    • Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    zusätzlich

    • ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat
    • bei Vereinen: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
    • bei Firmen: aktueller Gewerbeanmeldung oder aktuellem Handelsregisterauszug
    • bei GbR: Vertrag und benannte Vertreter

    Bei einer Änderung der Zulassung eines Fahrzeuges von normalen Kennzeichen auf Saisonkennzeichen, oder einer Änderung des Saisonzeitraumes, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei der Zulassungsbehörde darüber, ob Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern bereits ausgestellt) vorlegen müssen. Dies ist notwendig, wenn Ihr derzeitiges Kennzeichens mehr als 7 Stellen hat.

    Grundgebühr: 26,30 Euro

    Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • 26,30 EUR - 44,00 EUR (ohne zusätzliche Zulassungsbearbeitungen)
    • Antrag auf Wunschkennzeichen, zusätzlich 10,20 EUR (ohne Kosten zur Anfertigung der amtlichen Kennzeichen)
    • kostenlose Online-Reservierung eines Wunschkennzeichen

    Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.

    Stelle:
    Team Kfz - Zulassungsbehörde
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    115
    Fax:
    +49 345 2211463
    Öffnungszeiten:
    • Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
    • Di: 09:00 - 18:00 Uhr
    • Mi: 09:00 - 12:00 Uhr
    • Do: 09:00 - 15:00 Uhr
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