Kfz, Saisonkennzeichen
Sie können bei der Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum pro Jahr ein Saisonkennzeichen beantragen. Das ist der Nutzungszeitraum, in dem Sie jedes Jahr mit Ihrem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können. Ein Saisonkennzeichen dient der Identifizierung der Halterin oder des Halters sowie der Erkennbarkeit des Betriebszeitraums.
Sie können diese Möglichkeit nutzen, wenn Sie zum Beispiel ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Wohnmobil besitzen.
Bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug in jedem Jahr benutzen möchten. Vorab müssen Sie eine dem Betriebszeitraum entsprechende Kfz-Versicherung abschließen. Der Betriebszeitraum kann zwischen 2 und 11 volle Monate im Jahr umfassen.
Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen, zum Beispiel auf einem privaten Stellplatz abstellen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl aufgeführt. "05/11" bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.
Sie beantragen die Zulassung persönlich oder online mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz.
Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.
Bei der persönlichen Beantragung:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum anmelden, erhalten Sie sofort eine Kennzeichenkombination mit Angabe des Saisonzeitraums zugeteilt.
Mit dieser Zuteilung:
- lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen
- lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen
- bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an
Bei der Online-Beantragung:
Über das i-Kfz-Portal beantragen Sie ein Saisonkennzeichen. Dafür ist die Eingabe einer elektronischen Versicherungsnummer (eVB) mit dem gewünschten Betriebszeitraum notwendig.
Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens zu Ihrem Fahrzeug wird:
- direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
- an die Versicherung gemeldet
- als Bescheid per Mail oder per Download an Sie übermittelt
Anschließend
- lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
- bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an
- befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Die Antragstellung kann persönlich durch den Fahrzeughalter oder durch Dritte erfolgen
Dritte haben eine Vollmacht (Vordruck siehe Anträge/ Formulare) und ein Personaldokument des Fahrzeughalters (Kopie) sowie ein Personaldokument des Antragstellers (Original) vorzulegen.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
- Sie haben eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Sie verfügen über eine private Abstellmöglichkeit für Ihr Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
zusätzlich
- ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat
- bei Vereinen: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Firmen: aktueller Gewerbeanmeldung oder aktuellem Handelsregisterauszug
- bei GbR: Vertrag und benannte Vertreter
Bei einer Änderung der Zulassung eines Fahrzeuges von normalen Kennzeichen auf Saisonkennzeichen, oder einer Änderung des Saisonzeitraumes, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei der Zulassungsbehörde darüber, ob Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern bereits ausgestellt) vorlegen müssen. Dies ist notwendig, wenn Ihr derzeitiges Kennzeichens mehr als 7 Stellen hat.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
- 26,30 EUR - 44,00 EUR (ohne zusätzliche Zulassungsbearbeitungen)
- Antrag auf Wunschkennzeichen, zusätzlich 10,20 EUR (ohne Kosten zur Anfertigung der amtlichen Kennzeichen)
- kostenlose Online-Reservierung eines Wunschkennzeichen
Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
Widerspruch
Es gibt folgende Hinweise:
Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
06122 Halle (Saale)
Anzahl: 2
Anzahl: 2
- Mo: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
- Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
- Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Do: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
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