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  • Kfz, Zulassung (fabrikneues Fahrzeug anmelden)

    Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

     Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Der Online-Dienst "i-Kfz" steht momentan nicht zur Verfügung. Die Stadt bereitet derzeit einen umfangreichen, erforderlichen Systemwechsel zur Erweiterung des Serviceumfangs vor. Nutzen Sie gerne die Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde vor Ort. Danke für Ihr Verständnis.

    Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Die Antragstellung kann persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte (Vollmacht siehe "Anträge/Formulare") erfolgen.

    Der bevollmächtigte Dritte muss weiterhin ein Personaldokument des Fahrzeughalters (Kopie) sowie ein eigenes Personaldokument (Orignal) zur Antragstellung mitbringen.

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren. 

    Die Zulassung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online erfolgen.

    Voraussetzungen für die Online-Zulassung eines Fahrzeugs:

    • Personalausweis mit Online-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
    • Lesegerät für Personalausweis und ggf. AusweisApp2 (beim Bürger)
    • Bank die mindestens eine der angebotenen Bezahlfunktion anbietet (derzeit Kreditkarte , Giropay, Lastschrift- wird weiter ausgebaut)
    • die betreffenden Fahrzeuge sind aktuell außer Betrieb gesetzt und sind nicht vom Zulassungsverfahren befreit
    • Fahrzeughalter/in muss eine natürliche Person sein (Online-Wiederzulassung von Fahrzeugen für Firmen, Vereine etc. ist momentan nicht möglich)
    • Fahrzeughalter/in muss im gleichen Zulassungsbezirk (Landkreis, kreisfreie Stadt) wohnen, wie zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung
    • die Wiederzulassung muss auf denselben/dieselbe Fahrzeughalter/in wie die Außerbetriebsetzung erfolgen, wobei eine Namensänderung nicht erfolgt sein darf
    • die Kennzeichen wurden bei der Außerbetriebsetzung für das Fahrzeug reserviert und die Reservierung ist noch nicht abgelaufen (zur Anwendung kommen die bereits zugeteilten Kennzeichentafeln, -größen)
    • die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeuges und die bei der Außerbetriebsetzung entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit freigelegtem Sicherheitscode ist vorhanden
    • für die betreffenden Fahrzeuge muss eine gültige Hauptuntersuchung ggf. Sicherheitsprüfung vorliegen
    • eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB) muss vorliegen, Fahrzeughalter/in ist nicht vom Pflichtversicherungsgesetz befreit
    • Fahrzeughalter/in muss eine gültige Kontoverbindung (IBAN/BIC) zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zum Einzug der Kfz-Steuer besitzen  und darf aktuell keine Rückstände bei der Kfz-Steuer haben
    • aktuell dürfen keine Gebührenrückstände aus Fahrzeugzulassungsbearbeitungen in der Kfz-Zulassungsbehörde für die/den Fahrzeughalter/in bei der Stadt Halle (Saale) vorhanden sein

    Hinweise für die Online-Zulassung eines Fahrzeugs:

    • Zur Online-Gebührenzahlung stehen folgende Zahlverfahren zur Auswahl:
      • Kreditkarte (Mastercard, Visa)
      • Giropay
      • Lastschrift
    • Die Zulassungsunterlagen sowie die Stempelplakettenträger zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden dem Antragsteller per Post zugeschickt. Das Datum der Wiederzulassung ist der neuen ZB I zu entnehmen. Dies liegt in der Regel drei Werktage nach der Bearbeitung des Antrages in der Kfz-Zulassungsbehörde.
    • Ohne die Dokumente zur Wiederzulassung des Fahrzeuges darf dieses nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

    • ggf. ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch Certificate of Conformity (CoC) genannt)
    • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

    Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Ggf. sind z.B. zusätzlich vorzulegen:

    • bei Vertretung durch einen Dritten:
       Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:
       die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
    • bei Änderungen am Fahrzeug:  ein Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme). Hierzu muss gesondert eine Betriebserlaubnis beantragt werden)
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    In der Stadt Halle (Saale) werden für die Zulassung benötigt:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief)
    • Übereinstimmungs-Bescheinigung (sog. Coc-Papier - technische Beschreibung)
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) (ehemals Doppelkarte)
    • Bei Saisonzulassung eVB für Saisonkennzeichen/Zeitraum ausstellen lassen
    • Ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat
    • Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
    • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
    • bei Vereinen: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
    • bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung oder aktueller Handelsregisterauszug
    • bei GbR: Vertrag und benannter Vertreter 

    Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • 27,00 EUR - 50,00 EUR
    • zusätzlich 10,20 EUR für Antrag auf Wunschkennzeichen (ohne Kosten zur Anfertigung der amtlichen Kennzeichen)

    Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
     

    Stelle:
    Team Kfz - Zulassungsbehörde
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    115
    Fax:
    +49 345 2211463
    Öffnungszeiten:
    • Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
    • Di: 09:00 - 18:00 Uhr
    • Mi: 09:00 - 12:00 Uhr
    • Do: 09:00 - 15:00 Uhr
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