Kfz, Zulassung von Elektrofahrzeugen
Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge,
- Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
- mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.
Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.
Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
- Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
- Benutzung der Busspur.
Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:
- Kurzzeitkennzeichen,
- Ausfuhrkennzeichen und
- rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).
Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Aktueller Hinweis: Der Online-Dienst "i-Kfz" steht momentan nicht zur Verfügung. Die Stadt bereitet derzeit einen umfangreichen, erforderlichen Systemwechsel zur Erweiterung des Serviceumfangs vor. Nutzen Sie gerne die Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde vor Ort. Danke für Ihr Verständnis.
Das Elektrokennzeichen kann für alle Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 sowie L3e, L4e, L5e, L7e, die einen der drei privilegierten Antriebe haben, beantragt werden.
Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:
- Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von EUR 27,00 zu Ihrem Termin mit.
- Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
- Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Beantragung muss persönlich durch den/die Fahrzeughalter/in erfolgen oder durch Dritte.
Bei der Beantragung durch Dritte muss
- eine Vollmacht für die Beauftragung (Vordruck siehe Formulare, Merkblätter, Satzungen) vorgelegt werden und
- ein Personaldokument des Fahrzeughalters (Kopie) sowie das Personaldokument der antragstellenden Person im Original.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Voraussetzungen für die Online-Zulassung eines Fahrzeugs:
- Personalausweis mit Online-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
- Lesegerät für Personalausweis und ggf. AusweisApp2 (beim Bürger)
- Bank die mindestens eine der angebotenen Bezahlfunktion anbietet (derzeit Kreditkarte , Giropay, Lastschrift- wird weiter ausgebaut)
- die betreffenden Fahrzeuge sind aktuell außer Betrieb gesetzt und sind nicht vom Zulassungsverfahren befreit
- Fahrzeughalter/in muss eine natürliche Person sein (Online-Wiederzulassung von Fahrzeugen für Firmen, Vereine etc. ist momentan nicht möglich)
- Fahrzeughalter/in muss im gleichen Zulassungsbezirk (Landkreis, kreisfreie Stadt) wohnen, wie zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung
- die Wiederzulassung muss auf denselben/dieselbe Fahrzeughalter/in wie die Außerbetriebsetzung erfolgen, wobei eine Namensänderung nicht erfolgt sein darf
- die Kennzeichen wurden bei der Außerbetriebsetzung für das Fahrzeug reserviert und die Reservierung ist noch nicht abgelaufen (zur Anwendung kommen die bereits zugeteilten Kennzeichentafeln, -größen)
- die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeuges und die bei der Außerbetriebsetzung entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit freigelegtem Sicherheitscode ist vorhanden
- für die betreffenden Fahrzeuge muss eine gültige Hauptuntersuchung ggf. Sicherheitsprüfung vorliegen
- eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB) muss vorliegen, Fahrzeughalter/in ist nicht vom Pflichtversicherungsgesetz befreit
- Fahrzeughalter/in muss eine gültige Kontoverbindung (IBAN/BIC) zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zum Einzug der Kfz-Steuer besitzen und darf aktuell keine Rückstände bei der Kfz-Steuer haben
- aktuell dürfen keine Gebührenrückstände aus Fahrzeugzulassungsbearbeitungen in der Kfz-Zulassungsbehörde für die/den Fahrzeughalter/in bei der Stadt Halle (Saale) vorhanden sein
Hinweise für die Online-Zulassung eines Fahrzeugs:
- Zur Online-Gebührenzahlung stehen folgende Zahlverfahren zur Auswahl:
- Kreditkarte (Mastercard, Visa)
- Giropay
- Lastschrift
- Die Zulassungsunterlagen sowie die Stempelplakettenträger zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden dem Antragsteller per Post zugeschickt. Das Datum der Wiederzulassung ist der neuen ZB I zu entnehmen. Dies liegt in der Regel drei Werktage nach der Bearbeitung des Antrages in der Kfz-Zulassungsbehörde.
- Ohne die Dokumente zur Wiederzulassung des Fahrzeuges darf dieses nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.
- Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung (englische Abkürzung: COC)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
- bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Für die Beantragung bei der Stadt Halle (Saale):
- Fahrzeugunterlagen (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
- Übereinstimmungs-Bescheinigung (sog. Coc-Papier - technische Beschreibung)
- Gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) (ehemals Doppelkarte)
- Bei Saisonzulassung eVB für Saisonkennzeichen/Zeitraum ausstellen lassen
- Gültiger Personalausweis de zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie der zu bevollmächtigten Person
- Bei Vereinen: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Firmen: aktueller Gewerbeanmeldung oder aktuellem Handelsregisterauszug
- Bei GbR: Vertrag und benannter Vertreter
Zulassung inklusive Stempelung der Kennzeichen: EUR 27,00
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
17,70 Euro bis 50,00 Euro
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
In der Regel keine
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- Für bereits zugelassene Fahrzeuge welche die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, kann auf Antrag ein E-Kennzeichen zugeteilt werden.
- Die Zulassungsbehörde darf erst ein Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassen, wenn nachgewiesen ist, dass den Vorschriften über die Kraftfahrzeugsteuer genügt ist. Somit ist eine Zulassung eines Fahrzeuges in Sachsen-Anhalt ab diesem Zeitpunkt nur noch möglich, wenn
- eine Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (siehe Formular) von einem Konto bei einem Geldinstitut erteilt worden ist (Ausnahmen regelt das Hauptzollamt) und
- die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll, bei der Hauptzollverwaltung Sachsen-Anhalts weder Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat noch Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer schuldet.
- Bestehen Kraftfahrzeugsteuerrückstände, auch aus vorausgegangenen Fahrzeugzulassungen, erfolgt so lange keine Zulassung des Fahrzeuges, bis die Steuerschuld beim Hauptzollamt beglichen wurde. Eine Begleichung der Rückstände vor Ort ist nicht möglich.
- Eine Zulassung ist durch Bevollmächtigte (siehe Vordruck unter: Formulare und andere Dokumente) möglich. Dazu muss der zulassende Dritte eine vom Fahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsbehörde vorlegen. Gleichzeitig ist den Zulassungsbehörden eine Einverständniserklärung des Fahrzeughalters vorzulegen, nach der dem Dritten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.
- Bestehen noch Gebührenrückstände aus vorausgegangenen Fahrzeugzulassungen bei der Stadt Halle (Saale), erfolgt so lange keine Zulassung des Fahrzeuges, bis die Gebührenschuld bei der Stadt beglichen wurde. Eine Begleichung der Rückstände vor Ort ist möglich.
Formulare: Bitte erfragen Sie die nötigen Formulare bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde
Persönliches Erscheinen nötig: ja
06122 Halle (Saale)
- Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
- Di: 09:00 - 18:00 Uhr
- Mi: 09:00 - 12:00 Uhr
- Do: 09:00 - 15:00 Uhr
- Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
- Sa: geschlossen
- So: geschlossen