Kfz, Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief), Verlust
Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen, die das Kraftfahrt-Bundesamt hiervon unterrichtet. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die in Verlust geratene Bescheinigung einen Werktag nach Eingang der Mitteilung von der Zulassungsbehörde im Verkehrsblatt mit einer Frist von 14 Tage zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf.
Eine neue Zulassungsbescheinigung darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden. Wird die in Verlust geratene Zuassungsbescheinigung Teil II wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abzuliefern.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Für den Fall, dass Sie den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren haben oder Ihnen gestohlen worden ist, können Sie den Ersatz einer Zulassungbescheinigung Teil II beantragen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Antragsbearbeitung erfolgt sofort, Aushändigung der neuen Fahrzeugunterlagen nach Ablauf der Aufbietungsfrist (14 Tage).
Die Antragstellung kann persönlich durch den Fahrzeughalter oder durch einen bevollmächtigten Dritten (siehe Formular unter Anträge/Formulare) erfolgen.
Bevollmächtigte Dritte haben zur Antragstellung ein Personaldokument des Fahrzeughalters (Kopie) und ein egenes Personaldokument (Original) vorzulegen.
Die Erteilung von Untervollmachten durch den Vollmachtnehmer ist seitens des Vollmachtgebers nachweislich zu genehmigen.
Für einen Termin nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit der Zulassungsbehörde auf, im Anschluss kann ein Termin für Ihr Anliegen (ggf. online) vereinbart werden.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- bei Diebstahl: Anzeigebestätigung der Polizei
- Verlusterklärung ggf. Versicherung an Eides statt
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen:
- gültige Hauptuntersuchung (HU)
zusätzlich bei Beantragung:
- durch Dritte: Vorlage einer Vollmacht und einer Kopie des Personaldokumentes des Fahrzeughalters sowie des Personaldokumentes des Antragstellers im Original; die Erteilung von Untervollmachten durch den Vollmachtnehmer ist seitens des Vollmachtgebers nachweislich zu genehmigen
- für Firmen: geänderter Auszug aus dem Handelsregister mit Firmenstempel und Unterschrift (Original) der/des Geschäftsführer(s)
- für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe: Gewerbeanmeldung oder Genehmigungsurkunde
- für Vereine: Vereins,- Gründungs- oder Ernennungsurkunde und benannter Vertreter
- für GbR: Vertrag und benannter Vertreter
Grundgebühr: 10,20 Euro
Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.
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13,80 Euro - 45,00 Euro (ohne zusätzliche Zulassungsbearbeitungen)
Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
Die eidesstattliche - notariell beurkundete - Erklärung über den Verlust kann auch in der Zulassungsbehörde (bei der Antragsbearbeitung) durch Niederschrift erklärt werden, wobei zusätzliche Kosten in Höhe von 30,70 Euro entstehen
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- Identitätsprüfung/Vorführung des Fahrzeuges nur nach gesonderter Aufforderung durch die Zulassungsbehörde. Sie findet während der Sprechzeiten der Zulassungsbehörde auf dem Parkplatz "Am Stadion 6" statt.
- Es gibt neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt. Dabei entstehen zusätzliche Kosten zwischen 3,60 EUR - 8,70 EUR.
06122 Halle (Saale)
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