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  • Kirchenaustritt

    Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in Halle (Saale) haben, können vor Standesbeamten der Stadt Halle (Saale) ihren Kirchenaustritt erklären.  

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden 

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren. 

    • Personalausweis

    Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Alternative zum Personalausweis: Reisepass (hier ist als Nachweis des Wohnsitzes der Vorlage einer Meldebescheinigung erfoderlich)
    • Die Vorlage einer Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde ist beim Standesamt Halle (Saale) nicht erforderlich.

    • Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    §§ 1 bis 3 Kirchenaustrittsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

    Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:

    • bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
    • ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
    • ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
    • ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst

    Stelle:
    Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2210
    (Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
    Fax:
    +49 345 2214581
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen