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  • Kirchenaustritt

    Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in Halle (Saale) haben, können vor Standesbeamten der Stadt Halle (Saale) ihren Kirchenaustritt erklären.  Alternativ kann die Austrittserklärung auch vor einem Notar abgegeben werden, welcher diese zum Wirksamwerden an das Standesamt weiterleitet. 

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden 

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren. 

    • Personalausweis

    Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
    • Alternative zum Personalausweis: Reisepass (hier ist als Nachweis des Wohnsitzes der Vorlage einer Meldebescheinigung erfoderlich)
    • Die Vorlage einer Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde ist beim Standesamt Halle (Saale) nicht erforderlich.

    • Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    ggf. zzgl. Notarkosten

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    §§ 1 bis 3 Kirchenaustrittsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

    Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:

    • bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
    • ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
    • ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
    • ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst

    Stelle:
    Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2210
    (Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
    Fax:
    +49 345 2214581
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
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