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  • Kostenerstattung für Schulfahrten beantragen

    Zur finanziellen Entlastung von Eltern und Erziehungsberechtigten mit mindestens drei Kindern beteiligt sich das Land Sachsen-Anhalt an den Kosten von Schulfahrten. Sie erhalten eine maximale Förderung von 100,00 Euro, wenn das dritte oder jedes weitere ältere Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt bzw. teilnehmen.

    Hierzu füllen Sie eine sogenannte "Selbsterklärung" aus, in der Sie versichern, dass sämtliche Anspruchsvoraussetzungen für die Kostenerstattung vorliegen. Diese geben Sie in der Schule Ihres Kindes ab. Zusammen mit den von der Schule noch auszufüllenden Formularen "Kostenzusammenstellung" und "Mittelabruf" werden die beantragten Mittel durch die Schulen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten abgerufen.

    Anspruchsberechtigt sind Eltern und Erziehungsberechtigte, die mit drei oder mehr Kindern in einem Haushalt leben.

    Sie erhalten eine maximale Förderung von 100,00 Euro, wenn das dritte oder jedes weitere ältere Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt bzw. teilnehmen.

    Die Unterstützung wird nur gewährt, wenn die Eltern und Erziehungsberechtigten keine anderen staatlichen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII in Anspruch nehmen oder nehmen können.  In diesen Fällen bestehen gesonderte Zuschussregelungen nach diesen Gesetzen (§ 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB II bzw. § 34 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII).

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Anspruchsberechtigt sind Eltern und Erziehungsberechtigte, die mit drei oder mehr Kindern in einem Haushalt leben und für drei oder mehr Kinder gemäß §§ 1 bis 3 des Bundeskindergeldgesetzes Kindergeld erhalten.

    Sie erhalten eine maximale Förderung von 100,00 Euro, wenn das dritte oder jedes weitere Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt bzw. teilnehmen. Der Antrag kann nur für das dritte und fortfolgende Kinder gestellt werden (es müssen zwei ältere Kinder vorhanden sein).

    Die Unterstützung wird nur gewährt, wenn die Eltern und Erziehungsberechtigten keine anderen staatlichen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII in Anspruch nehmen oder nehmen können. In diesen Fällen bestehen gesonderte Zuschussregelungen nach diesen Gesetzen (§ 28 Abs. 2 Nr. 2 SGB II bzw. § 34 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII).

    • Selbsterklärung

    Die Schule ruft die beantragten Mittel mit den von der Schule auszufüllenden Formularen

    • Vordruck Kostenzusammenstellung
    • Vordruck Mittelabruf

    beim jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt ab.

    Es fallen ggf.Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Es fallen keine Gebühren an.

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Antragstellung erfolgt vor Fahrtantritt.

    Eintägige Wanderfahrten werden nicht bezuschusst, unabhängig davon, ob für solche Fahrten Kosten anfallen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Eintägige Wanderfahrten werden nicht bezuschusst, unabhängig davon, ob für solche Fahrten Kosten anfallen.

    Die in der Anlage 3 zu benennende Kontoverbindung muss entweder das Konto der Schule, des Schulträgers (Gemeinde, Landkreis), des Klassenleiters oder eines schulischen Fördervereins/Elternvereins sein, nicht das Konto der Eltern/ Erziehungsberechtigten. Eine Auszahlung an die Eltern kann erfolgen, wenn von der Schule schriftlich bestätigt wurde, dass die Kosten bereits von den Eltern als Abschlag oder Gesamtbetrag an die Schule oder Lehrer überwiesen wurden.

    Die erforderlichen Anträge/Formulare werden Ihnen bei Eingabe Ihres Wohnortes zum Download angezeigt.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Anlage 1

    Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten/Eltern

    Anlage 2

    Zusammenstellung der Kosten gemäß Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten

    Anlage 3

    Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten

    hier: Mittelabruf

    Datenschutzhinweis zur Kostenerstattung von Schulfahrten

    Stelle:
    Team Verwaltung (Fachbereich Bildung)
    Adresse:
    Albert-Schweitzer-Straße 40
    06114 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 221-5712
    Fax:
    +49 345 221-5754
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.