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  • Kraftfahrzeug abmelden

    Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verwerten lassen wollen.

    Mit der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) wird die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beendet. Häufigster Grund dafür ist der Verkauf des Fahrzeugs. Ein weiterer häufiger Grund ist die vorübergehende Nichtnutzung von Motorrädern über das Winterhalbjahr.

    • Nach der Abmeldung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen.
    • Die Zulassungsbehörde informiert deshalb Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt, über die Abmeldung.
    • Das Fahrzeug darf nach einer Abmeldung nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.
    • Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
    • Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung ein Jahr lang reservieren lassen.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Aktueller Hinweis: Der Online-Dienst "i-Kfz" steht momentan nicht zur Verfügung. Die Stadt bereitet derzeit einen umfangreichen, erforderlichen Systemwechsel zur Erweiterung des Serviceumfangs vor. Nutzen Sie gerne die Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde vor Ort. Danke für Ihr Verständnis.

    Abmeldung über das Internet
    Sie können Ihr Fahrzeug über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde auch selbst abmelden.
    Voraussetzungen dafür sind

    • ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
    • neue Stempelplaketten auf den Kennzeichen und
    • eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

    Hinweis
    Auf den neuen Stempelplaketten und der neuen Zulassungsbescheinigung sind verdeckte, aber freilegbare Sicherheitscodes aufgebracht.
    Dies ist bei den Stempelplaketten an einer außen sichtbaren Druckstück-Nr. und bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) an einem silbernen Aufkleber zu erkennen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren. 

    Stelle:
    Team Kfz - Zulassungsbehörde
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    115
    Fax:
    +49 345 2211463
    Öffnungszeiten:
    • Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
    • Di: 09:00 - 18:00 Uhr
    • Mi: 09:00 - 12:00 Uhr
    • Do: 09:00 - 15:00 Uhr
    • Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
    • Sa: geschlossen
    • So: geschlossen