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  • Kredit für den Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses beantragen

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.

    Sie können einen Kredit von bis zu EUR 120.000 für den Neubau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses bekommen.

    Gefördert wird:

    • beim Neubau: die Baukosten (inklusive Planungskosten ohne Grundstückskosten),
    • beim Kauf: den Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten).

    Keine Förderung bekommen Sie:

    • für Ferienhäuser und -wohnungen,
    • bei Umschuldungen bestehender Kredite,
    • bei Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.

    Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzhaus-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Haus und umso weniger Energie brauchen Sie. Folgende Standards werden gefördert:

    • KfW-Effizienzhaus 40 Plus
      • Tilgungszuschuss von maximal EUR 30.000 des Kreditbetrags
    • KfW-Effizienzhaus 40
      • Tilgungszuschuss von maximal EUR 24.000 des Kreditbetrags
    • KfW-Effizienzhaus 55

    Tilgungszuschuss von maximal EUR 18.000 des Kreditbetrags

    Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

    Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

    Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
     

    Sie müssen den Antrag auf Förderung gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

    • Sie suchen sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe.
    • Mit dem Experten besprechen Sie die Planung und Begleitung Ihrer Sanierungsmaßnahme. Dieser Experte prüft die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). Der Experte übermittelt Ihnen die Identifikationsnummer (ID) der BZA (BzA-ID), die Sie für Ihren Antrag benötigen.
    • Sprechen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner ( eine Bank, Bausparkasse oder ein Finanzvermittler, bei der Sie Ihre Baufinanzierung abschließen möchten) über das Einbinden eines Förderkredits. Dieser berät Sie, welche zusätzlichen Unterlagen dazu erforderlich sind und stellt für Sie den Antrag bei der KfW.
    • Die KfW prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen beziehungsweise Ihrem Finanzierungspartner Bescheid, ob Ihr Kredit mit Tilgungszuschuss bewilligt wird.
    • Wenn die KfW Ihren Förderantrag zugesagt hat, schließen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner einen Kreditvertrag ab
    • Sobald die Zusage für Ihre Förderung vorliegt, können Sie mit den Bauarbeiten beginnen beziehungsweise den Kaufvertrag abschließen.
    • Je nach Baufortschritt zahlt Ihnen Ihr Finanzierungspartner den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen aus.
    • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen,
      • dass Sie das Geld aus dem Kredit für die geplante Maßnahme ausgegeben haben und
      • dass Ihre Maßnahme den Standard eines KfW-Effizienzhauses erfüllt.
    • Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihre Nachweise und leitet diese an die KfW weiter.
    • Wenn die KfW die Nachweise ebenfalls geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift auf Ihr Darlehenskonto. Dadurch verringert sich Ihre Darlehenslaufzeit.
       

    Anträge können stellen:

    • wer eine Wohnimmobilie baut,
    • Ersterwerber einer neu errichteten Wohnimmobilie,
    • Contracting-Geber, die im Auftrag Maßnahmen zur energetischen Sanierung planen, bauen und betreiben

    Antragsberechtigt sind:

    • alle Träger von Investitionsmaßnahmen an neu errichteten selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen
    • Käufer von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden.
    • Die Wohnimmobilie muss die technischen Mindest-anforderungen für ein KfW-Effizienzhaus erfüllen

    Sie müssen einen Experten für Energieeffizienz aus der Expertenliste des Bundes einbinden
     

    Bei der Antragstellung müssen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner einreichen:

    • Bestätigung zum Antrag

    Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner einreichen:

    • Bestätigung nach Durchführung

    Beide Bestätigungen erhalten Sie von Ihrem Energieeffizienz-Experten.
     

    entfällt

    • Antragstellung:vor Beginn der Baumaßnahmen
    • Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Zusage, eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich.
    • Bereitstellungsprovision: Sie zahlen in den ersten 12 Monaten nach Zusage keine Bereitstellungsprovision
    • Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 15 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits
       

    3 bis 5 Tage

    Hinweis:
    Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein (hängt vom Verfahren des Finanzierungspartners ab)

    Hinweis:
    Die Originalformulare bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Sie füllen die Formulare gemeinsam aus.