Kredit mit Tilgungszuschuss für Nutzung von Erdwärme beantragen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:
- für die Errichtung von Anlagen, um Erdwärme zu nutzen,
- für Förder- und Injektionsbohrungen, um Erdwärme in mehr als 400 Metern Bohrtiefe zur Wärmeerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung zu erschließen,
- für Mehraufwendungen bei Bohrungen mit besonderen technischen Risiken.
Keine Förderung bekommen Sie:
- für Erkundungsbohrungen,
- für Eigenbauanlagen und gebrauchte Anlagen,
- für Prototypen (Anlagen, die von denen es weniger als 4 Exemplare gibt),
- wenn Sie Hersteller von förderfähigen Anlagen oder deren Hauptkomponenten sind,
- für Treuhandkonstruktionen,
- für sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten,
- für Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Maßnahmen,
- wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.
Der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen werden auch nicht gefördert.
Wenn Sie tiefe Erdwärme erschließen und nachhaltig nutzen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen bekommen. Sie können für bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten Ihrer Maßnahme einen Kredit bekommen.
Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Art und Nutzung Ihrer Maßnahme ab:
Maßnahmen ausschließlich zur Wärmeerzeugung
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Anlagenförderung:
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Sie bekommen EUR 200 Euro pro Kilowatt (kW) errichteter beziehungsweise erweiterter Nennwärmeleistung. Sie können maximal EUR 2 Millionen Zuschuss bekommen.
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Sie bekommen EUR 200 Euro pro Kilowatt (kW) errichteter beziehungsweise erweiterter Nennwärmeleistung. Sie können maximal EUR 2 Millionen Zuschuss bekommen.
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Bohrkostenförderung:
- für die Bohrtiefe ab 400 Meter bis 1.000 Meter unter bekommen Sie EUR 375 Euro Zuschuss für jeden Meter vertikale Tiefe (nicht Bohrstrecke),
- für die Bohrtiefe zwischen 1.000 Meter bis 2.500 Meter unter bekommen Sie EUR 500 Euro Zuschuss für jeden Meter vertikale Tiefe (nicht Bohrstrecke),
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ab einer Bohrtiefe von 2.500 Meter bekommen Sie EUR 750 Euro Zuschuss für jeden Meter vertikale Tiefe (nicht Bohrstrecke).
Sie bekommen maximal EUR 2,5 Millionen Zuschuss für eine Tiefenbohrung. Insgesamt dürfen Sie bis zu 4 Tiefenbohrungen durchführen. Sie können also maximal EUR 10 Millionen Zuschuss bekommen.
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Mehraufwendungen bei Tiefbohrungen mit besonderem technischem Risiko:
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Für Tiefbohrungen mit besonderem technischem Risiko bekommen Sie bis zu 50 Prozent der dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten für jede Bohrung (allerdings höchstens 50 Prozent der vorher geplanten Kosten).
Sie bekommen bis zu EUR 1,25 Millionen Zuschuss für eine Bohrung mit besonderem technischem Risiko. Insgesamt dürfen Sie bei Ihrer Maßnahme bis zu 4 Tiefenbohrungen durchführen. Sie können also maximal EUR 5 Millionen Zuschuss bekommen.
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Für Tiefbohrungen mit besonderem technischem Risiko bekommen Sie bis zu 50 Prozent der dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten für jede Bohrung (allerdings höchstens 50 Prozent der vorher geplanten Kosten).
Maßnahmen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung
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Anlagenförderung:
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Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der elektrischen Bruttoleistung (P) und der Nennwärmeleistung (Q) ab. Der Zuschuss wird wie folgt berechnet: (1-(P/Q))*EUR 200 je Kilowatt errichteter beziehungsweise erweiterter Nennwärmeleistung. Sie können maximal EUR 1 Million Zuschuss bekommen.
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Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der elektrischen Bruttoleistung (P) und der Nennwärmeleistung (Q) ab. Der Zuschuss wird wie folgt berechnet: (1-(P/Q))*EUR 200 je Kilowatt errichteter beziehungsweise erweiterter Nennwärmeleistung. Sie können maximal EUR 1 Million Zuschuss bekommen.
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Bohrkostenförderung:
- für die Bohrtiefe ab 400 Meter bis 1.000 Meter bekommen Sie EUR 375 Euro Zuschuss für jeden Meter vertikale Tiefe (nicht Bohrstrecke),
- für die Bohrtiefe zwischen 1.000 Meter bis 2.500 Meter unter bekommen Sie EUR 500 Euro Zuschuss für jeden Meter vertikale Tiefe (nicht Bohrstrecke),
- ab einer Bohrtiefe von 2.500 Meter bekommen Sie keinen Zuschuss mehr.
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Sie bekommen bis zu EUR 975.000 Zuschuss für eine Tiefenbohrung.
Insgesamt dürfen Sie in Ihrer Maßnahme bis zu 4 Tiefenbohrungen durchführen. Sie können maximal EUR 3,9 Millionen Zuschuss bekommen.
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Mehraufwendungen bei Tiefbohrungen mit besonderem technischem Risiko:
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Für Tiefbohrungen mit besonderem technischem Risiko bekommen Sie bis zu 50 Prozent der dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten für jede Bohrung (allerdings höchstens 50 Prozent der vorher geplanten Kosten).
Sie bekommen bis zu EUR 1,25 Millionen Zuschuss für eine Bohrung mit besonderem technischem Risiko. Insgesamt dürfen Sie bei Ihrer Maßnahme bis zu 4 Tiefenbohrungen durchführen. Sie können maximal EUR 5 Millionen Zuschuss bekommen.
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Für Tiefbohrungen mit besonderem technischem Risiko bekommen Sie bis zu 50 Prozent der dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten für jede Bohrung (allerdings höchstens 50 Prozent der vorher geplanten Kosten).
Wenn Sie
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ein Unternehmen
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mit weniger als 250 Beschäftigten
und -
weniger als EUR 50 Millionen Jahresumsatz haben
und
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mit weniger als 250 Beschäftigten
- die durch Ihre Maßnahme produzierte Wärme und/oder Energie für den Betrieb eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) genutzt wird,
dann erhöht sich Ihr Zuschuss insgesamt um 10 Prozent.
Sie bekommen den Zuschuss zur Tilgung erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:
- dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben,
- dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis für kleine Unternehmen:
Über das Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Premium“ können auch kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens EUR 10 Millionen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen (Förderdarlehen der KfW für Erneuerbare Energie - Tiefengeothermie (Premium) - Nr. 272/282 Bewilligung für kleine Unternehmen (282)).
Antragsweg A (Bankdurchleitung)
- Unternehmen und rechtlich selbständige kommunale Betriebe,
- Privatpersonen und Freiberufler,
- Landwirte,
- gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften und
- Contractoren (Energiedienstleister)
müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
- Sie brauchen zuerst einen Finanzierungspartner, über den Sie dann Ihren Antrag bei der KfW stellen. Finanzierungspartner kann eine Bank, Bausparkasse oder ein Finanzvermittler sein.
- Sprechen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner (zum Beispiel die Bank, bei der Sie Ihre Finanzierung abschließen möchten) über das Einbinden eines Förderkredits. Dieser berät Sie, welche Unterlagen dazu erforderlich sind und stellt für Sie den Antrag bei der KfW.
- Wenn die KfW Ihren Förderantrag zugesagt hat, schließen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner einen Kreditvertrag ab.
- Sobald die Zusage für Ihre Förderung vorliegt, können Sie mit den Bauarbeiten beginnen beziehungsweise. den Kaufvertrag abschließen.
- Je nach Baufortschritt zahlt Ihnen Ihr Finanzierungspartner den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen aus.
-
Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen,
- dass Sie das Geld aus dem Kredit für die geplante Maßnahme ausgegeben haben und
- dass Ihre Maßnahme den Standard für KfW-Effizienzgebäude erfüllt.
- Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihre Nachweise und leitet diese an die KfW weiter.
- Wenn die KfW die Nachweise ebenfalls geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift auf Ihr Darlehenskonto. Dadurch verringert sich Ihre Darlehenslaufzeit.
Antragsweg B (Direktkredit)
- Kommunen,
- rechtlich unselbständige kommunale Betriebe und
- Zweckverbände
müssen den Antrag auf Förderung schriftlich direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
- Laden Sie auf der Internetseite der KfW das Antragsformular herunter und füllen Sie dieses vollständig aus.
- Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an die KfW.
- Die KfW prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung. Sie bekommen dann von der KfW per Post Bescheid, ob Ihr Kredit mit Tilgungszuschuss bewilligt wird.
- Bestätigen Sie das Kreditangebot und beginnen Sie mit der Maßnahme. Die KfW zahlt Ihnen den Kreditbetrag komplett aus.
-
Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie der KfW nachweisen,
- dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben und
- dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.
- Diese Nachweise reichen Sie direkt bei der KfW ein.
- Wenn die KfW die Nachweise geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift. Dadurch verringert sich Ihre Darlehenslaufzeit.
Anträge können stellen:
-
große und mittlere Unternehmen mit
-
mehr als 49 Beschäftigten
und - einem Umsatz von mehr als EUR 10 Millionen im Jahr
-
mehr als 49 Beschäftigten
- Privatpersonen und Freiberufler, die die erzeugte Wärme und/oder den erzeugten Strom ausschließlich für den privaten Eigenbedarf nutzen
- Landwirte
- Kommunen, kommunale Betriebe und Zweckverbände
- gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften
Weitere Voraussetzungen:
-
Ihre Maßnahme muss technische Standards erfüllen:
- Ihre Anlage muss Erdwärme aus mehr als 400 Meter Bohrtiefe erschließen und nutzen,
- das geförderte Thermalwasser beziehungsweise der Wasserdampf muss mindestens 20 Grad Celsius warm sein und eine geothermische Wärmeleistung von mindestens 0,3 Megawatt haben
-
bei Anlagen für kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung: die Nennwärmeleistung muss mindestens 4.000 Kilowatt betragen
und - die elektrische Bruttoleistung muss kleiner sein als die Wärmeanschlussleistung auf der Abnahmeseite
- die Wärme und/oder der Strom Ihrer Anlage muss überwiegend in Deutschland genutzt werden
- Sie müssen Ihre Anlage mindestens 7 Jahre betreiben
Hinweis:
Für Kredite an Kommunen, kommunale Betriebe und Zweckverbände gelten die üblichen formalen Voraussetzungen.
Antragsweg A (Bankdurchleitung)
Bei der Antragstellung müssen
- Unternehmen und rechtlich selbständige kommunale Betriebe,
- Privatpersonen und Freiberufler,
- Landwirte,
- gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften und
- Contractoren (Energiedienstleister)
einreichen:
- Antrag auf Tilgungszuschuss für Tiefengeothermie
-
bei Förderung nach „De-minimis“:
- „De-minimis“-Erklärung
-
bei Förderung nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO):
-
Vereinfachte Selbsterklärung KMU (wenn Ihr Unternehmen eigenständig ist und nicht mit anderen Unternehmen verflochten ist)
oder -
Selbsterklärung KMU (wenn Ihr Unternehmen nicht eigenständig ist und mit anderen Unternehmen verflochten ist
oder - Checkliste Investitionsmehrkosten (wenn Sie Umweltschutz- und Energiebeihilfen beantragen)
-
Vereinfachte Selbsterklärung KMU (wenn Ihr Unternehmen eigenständig ist und nicht mit anderen Unternehmen verflochten ist)
Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen zur technischen Dokumentation einreichen.
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Verwendungsnachweis für Unternehmen und Freiberufler
- Technische Anlage zum Verwendungsnachweis
Antragsweg B (Direktkredit)
Bei der Antragstellung müssen
- Kommunen,
- rechtlich unselbständige kommunale Betriebe und
- Zweckverbände
einreichen:
- Antrag auf Tilgungszuschuss
- Vollmacht und Unterschriftendatenblatt
- Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz
- Antrag auf Tilgungszuschuss
- Vollmacht und Unterschriftendatenblatt
- Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz
Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen zur technischen Dokumentation einreichen.
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Verwendungsnachweis für Kommunen
- Technische Anlage zum Verwendungsnachweis
- entfällt
- Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme
- Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 9 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits
-
für die Bearbeitung des Antrags:
- Antragsweg A (Bankdurchleitung): in der Regel 3 bis 5 Tage
- Antragsweg B (Direktkredit): in der Regel 4 Wochen
Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja (hängt vom Verfahren beim Finanzierungspartner ab)
Antragsweg A (Bankdurchleitung)
- Unternehmen und rechtlich selbständige kommunale Betriebe
- Privatpersonen und Freiberufler
- Landwirte
- gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften
- Contractoren (Energiedienstleister)
Hinweis:
Alle benötigten Formulare bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Den KfW-Antrag stellt Ihr Finanzierungspartner.
Antragsweg B (Direktkredit)
- Kommunen
- rechtlich unselbständige kommunale Betriebe
- Zweckverbände