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  • Landwirtschaft: Betriebsprämie

    Die einheitliche Betriebsprämie aus der EU-Agrarreform ist eine Einkommensbeihilfe für Landwirte. Hauptzweck dieser Zahlung ist es, den Landwirten ein stabileres Einkommen zu sichern. So können Sie als Reaktion auf die Nachfrage entscheiden, was sie erzeugen wollen, ohne die Beihilfen zu verlieren.

    Jeder Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs hat unabhängig von seiner Erzeugung und als ergänzende Leistung zu seinem Einkommen Anspruch auf Direktzahlungen. Es gibt aber besondere Stützungsregelungen für Hartweizen, Eiweißpflanzen, Reis, Schalenfrüchte, Energiepflanzen, Kartoffelstärke, Milcherzeugnisse, Saatgut, landwirtschaftliche Kulturpflanzen, Schaf- und Ziegenfleisch, Rindfleisch, Körnerleguminosen, Baumwolle, Tabak sowie Hopfen.

    Zuständig für die Betriebsprämien sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Die Aufsichtsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Landwirte (Flächennutzer) können beispielsweise EU-Fördermittel beantragen, wenn ihr zu bewirtschaftendes Gebiet in einem Schutzgebiet liegt. Die Untere Forstbehörde berät Antragsteller zu landwirtschaftlichen Förderprogrammen mit der Zielrichtung Naturschutz und Landschaftsschutz. Bei vorliegenden Tatbeständen stimmt die Behörde der Förderung zu.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    kostenlos

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    richtet sich nach dem Aufwand

    Weitere Informationen über Grundlagen, Berechnung und die Antragstellung von Betriebsprämien erhalten Sie hier.

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit
    Adresse:
    Dessauer Straße 70
    06118 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-0
    Fax:
    0345 514-2663
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Stelle:
    Team Untere Naturschutzbehörde
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214674
    Fax:
    +49 345 2214667
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Marx
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214793
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Hirtz
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214674
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail: