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  • Laufbahnbefähigung „Allgemeiner Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt“ aus dem Ausland beantragen

    Wenn Sie im Ausland eine Qualifikation als Jurist oder Juristin in verschiedenen Bereichen der allgemeinen Verwaltung erworben haben, können Sie die Laufbahnbefähigung „Allgemeiner Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt“ beantragen.

    Die verschiedenen Bereiche der allgemeinen Verwaltung in einem Land oder einer Kommune können folgende sein:

    • Beschaffung,
    • Personalwesen,
    • Kommunalwesen,
    • Ordnungswesen
    • oder Sozialwesen

    Die Laufbahnbefähigung ist Voraussetzung für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis.
     

    Die zuständige Stelle überprüft auf Grundlage Ihrer eingereichten Unterlagen, ob und in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation den deutschen Qualifikationsanforderungen für die Laufbahn entspricht, zum Beispiel anhand von Inhalt und Dauer der Ausbildung, einschlägiger Berufserfahrung oder weiteren Qualifikationen.

    Innerhalb von 3 Monaten nach Einreichen der vollständigen Unterlagen wird Ihnen von der zuständigen Stelle schriftlich mitgeteilt, ob

    • eine Anerkennung erfolgt,
    • Defizite in der Qualifikation vorliegen und daher vor der Anerkennung
    • Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind oder
    • eine Anerkennung nicht erfolgen kann.

    • allgemeine Kenntnisse des deutschen Verwaltungsrechts
    • Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Universität mit der ersten Prüfung und anschließendem Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung

    • Identitätsnachweis
    • Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
    • tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Studiengänge und ausgeübten einschlägigen Erwerbstätigkeiten
    • im Ausland erworbene Studiennachweise
    • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind oder sein könnten
    • Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben, ggf. Bescheid über die Feststellung

    Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, wird sich die zuständige Stelle mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Alle Unterlagen sind in der Regel in deutscher Sprache im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten (beeidigten) Übersetzer. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Bis zu EUR 600,00.

    Soweit die Anerkennung von der Absolvierung von Anpassungslehrgängen oder Leistungskontrollen abhängig gemacht wird, können weitere Kosten entstehen. Informationen hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Keine.

    Sofern Sie mit der Entscheidung der zuständigen Stelle nicht einverstanden sind, stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung frei (Widerspruchsverfahren, Klageverfahren). Die genauen Details entnehmen Sie bitte jeweils den Bescheiden der zuständigen Stelle.

    Stelle:
    Ministerium für Inneres und Sport
    Adresse:
    Halberstädter Straße 2, am 'Platz des 17. Juni'
    39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0391 567-5504
    Fax:
    0391 567-5519
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    nein