Laufbahnbefähigung „Archivdienst, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt“ aus dem Ausland beantragen
Wenn Sie einen Mastergrad oder gleichwertigen Abschluss auf folgenden Gebieten im Ausland erworben haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Laufbahnbefähigung „Archivdienst, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt“ beantragen:
- Geschichtswissenschaften,
- Rechtswissenschaften oder
- Informationswissenschaften
- oder eine andere geeignete Fachrichtung
Mit der Laufbahnbefähigung können Sie in ein Beamtenverhältnis eingestellt werden.
Die zuständige Stelle überprüft auf Grundlage Ihrer eingereichten Unterlagen, ob und in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation den deutschen Qualifikationsanforderungen für die Laufbahn entspricht, zum Beispiel anhand von Inhalt und Dauer der Ausbildung, einschlägiger Berufserfahrung oder weiteren Qualifikationen.
Innerhalb von 3 Monaten nach Einreichen der vollständigen Unterlagen wird Ihnen von der zuständigen Stelle schriftlich mitgeteilt, ob
- eine Anerkennung erfolgt,
- Defizite in der Qualifikation vorliegen und daher vor der Anerkennung
- Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind oder
- eine Anerkennung nicht erfolgen kann.
- Mastergrad oder gleichwertiger Studienabschluss der Geschichte, Rechtswissenschaft, Informationswissenschaft oder anderer geeigneter Fachrichtungen,
- anschließendes verwaltungsinternes Studium, das dem Vorbereitungsdienst mit archivarischer Staatsprüfung vergleichbar ist
- Kenntnisse einer modernen Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B 2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und Grundkenntnisse der lateinischen Sprache
- Identitätsnachweis
- Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
- tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Studiengänge und ausgeübten einschlägigen Erwerbstätigkeiten
- im Ausland erworbene Studiennachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind oder sein könnten
- Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben,
- Gegebenenfalls Bescheid über die Feststellung
Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, wird sich die zuständige Stelle mit Ihnen in Verbindung setzen.
Alle Unterlagen sind in der Regel in deutscher Sprache im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten (beeidigten) Übersetzer. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Bis zu EUR 600,00.
Soweit die Anerkennung von der Absolvierung von Anpassungslehrgängen oder Leistungskontrollen abhängig gemacht wird, können weitere Kosten entstehen. Informationen hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Keine.
Sofern Sie mit der Entscheidung der zuständigen Stelle nicht einverstanden sind, stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung frei (Widerspruchsverfahren, Klageverfahren). Die genauen Details entnehmen Sie bitte jeweils den Bescheiden der zuständigen Stelle.
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt