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  • Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen

    Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag Urkunden und beglaubigte Ausdrucke aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus. Wenn Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, muss dieser Personenstand in Deutschland einmalig vom Standesamt nachbeurkundet worden sein.

    Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie selbst, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner sowie Ihre direkten Vor- und Nachfahren einen Antrag beim Standesamt stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag bekommen auch andere Personen Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt. 

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält folgende Angaben:

    • Ort und Tag der Begründung der Partnerschaft
    • Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung
    • Ort und Tag der Geburt beider Personen 
    • Geschlecht der Lebenspartner
    • Angaben zur Religionszugehörigkeit

    Was passiert, wenn sich Ihre personenstandsrechtlichen Daten oder die der anderen Person zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft ändern?

    Dann ergänzt das zuständige Standesamt den Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung. Auf Antrag stellt es Ihnen anschließend eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Registrierung einer Ehe eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland auf Antrag. Antragsberechtigt sind die Ehegatten; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder.

    Wenn Sie berechtigt sind, eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Register zu beantragen, können Sie den Antrag schriftlich und elektronisch bei dem Standesamt einreichen, das die Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat: 

    Das Standesamt prüft den Antrag und die Berechtigung und stellt Ihnen anschließend die Urkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Register aus.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen online oder telefonisch.

    • Die im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft muss in Deutschland nachbeurkundet und im Personenstandsregister erfasst worden sein.
    • Den Antrag können nur Sie selbst als Lebenspartnerin oder Lebenspartner stellen.
    • Ein direkter Vorfahre oder Abkömmling kann den Antrag nur stellen, wenn beide Lebenspartner bereits verstorben sind.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Für das Standesamt der Stadt Halle (Saale) gilt:

    • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen.
    • Mindestens ein Ehegatte ist zum Zeitpunkt der Antragstellung deutscher Staatsangehöriger, staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter Flüchtling.
    • Die antragberechtigte Person hat oder hatte in Halle (Saale) ihren Wohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt. 

    als Lebenspartnerin oder Lebenspartner: 

    • Nachweis zur Identität:
      • Personalausweis,
      • Reisepass oder
      • geeignetes Ausweisdokument.

    als direkter Vorfahr oder Abkömmling: 

    • Nachweis zur Identität:
      • Personalausweis,
      • Reisepass oder
      • geeignetes Ausweisdokument.
    • Nachweis zur Antragsberechtigung

    als andere Person:

    • Nachweis zur Identität 
      • Personalausweis,
      • Reisepass oder
      • geeignetes Ausweisdokument.
    • Nachweis des rechtlichen Interesses oder des berechtigten Interesses
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Bei Antragstellung in der Stadt Halle (Saale):

    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag – oder bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde mit Elternangabe im Original mit Übersetzung
    • die ausländische Eheurkunde im Original mit Übersetzung/ internationale Eheurkunde
    • gültige Personalausweise bzw. Reisepässe 

    Bei Vorehe(n) zusätzlich:

    • Eheurkunden aller Vorehen, sofern diese im Ausland stattfanden, ansonsten Eheurkunde der letzten Ehe, mit Auflösungsvermerk
    • Ggf. Anerkennungsurkunde der ausländischen Scheidung durch das Oberlandesgericht 

    Ob noch weitere Urkunden/Unterlagen benötigt werden, kann im Einzelnen erst nach Vorliegen des Antrages sowie der Unterlagen festgestellt werden.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    70,00 EUR zzgl. weiterer anfallender Gebühren, wie z. B. für Namenserklärungen, Urkundenausstellung, etc. 

    Die Gebühr kann bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden. Eine Begleichung der Gebühr per Rechnung ist ebenfalls möglich. 

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 2 bis 10 Tage.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Je nach Sachlage/Einzelfall kann die Bearbeitung unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • § 36 Personenstandsgesetz (PStG)
    • § 37 Personenstandsgesetz (PStG)

    Sie können einen Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht stellen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Wichtig!

    Legen Sie bitte immer Originaldokumente vor.

    Für nicht in deutscher Sprache abgefasste Urkunden ist stets eine deutsche Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzers erforderlich. 

    Sämtliche ausländischen Urkunden bedürfen der Legalisation durch die Deutsche Botschaft bzw. einer Apostille durch die Heimatbehörde. Für manche Staaten bedürfen die ausländischen Urkunden auch einer gesonderten Echtheitsüberprüfung durch die Deutsche Botschaft.

    Formulare: 
    Onlineverfahren möglich: 
    Schriftform erforderlich:
    Persönliches Erscheinen nötig: 

    Stelle:
    Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2210
    (Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
    Fax:
    +49 345 2214581
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
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    So: geschlossen