Leichenpass beantragen
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.
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Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen bzw. von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Es sind ggf. Unterlagen erforderlich, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
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Erforderliche Unterlagen:
- Totenschein
- Sterbeurkunde
- Personalausweis oder Reisepass
- Auftrag/Vollmacht an das Bestattungsinstitut
- Beförderungsmittel
- Route (von Absendeort – über Strecke – nach Bestimmungsort)
Es fallen ggf. Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
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Nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung fällt eine Gebühr in Höhe von 12,80 € an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
06110 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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