Leistungen für eine erforderliche Sterilisation beantragen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.
Bei Frauen: Wenn
- eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.
Bei gesunden Männern:
- Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.
In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.
Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.
- Elektronische Gesundheitskarte
Keine
Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Stelle:
GKV-Spitzenverband
Adresse:
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
10117 Berlin
Telefon:
030 2062880
Fax:
030 20628888
Stelle:
PKV-Verband
Adresse:
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln
50968 Köln