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  • Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) beantragen

    Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke des Landes nachgewiesen.

    Bei der Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung werden die vorgesehenen Flurstücksgrenzen zuerst in das Liegenschaftskataster eingetragen. Erst danach müssen die gebildeten Flurstücksgrenzen vor Ort -übertragen werden. Sie haben hierfür ein Jahr Zeit.

    Eine Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung heißt Sonderung.

    • Sie stellen den Antrag bei einer zuständigen Stelle
    • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen.
    • Das Flurstück wird gebildet.
    • Das Flurstück wird in das Liegenschaftskataster übertragen.
    • Die örtlichen Vermessungsarbeiten werden vorbereitet.
    • Sie übernehmen den Eintrag aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit.

    • Sie sind:
      • Eigentümer des Flurstücks,
      • bevollmächtigte Person,
      • Inhaber sonstiger Rechte.
    • Die Lage der vorgesehenen Flurstücksgrenzen sind in einer Skizze (als Anlage zum Antrag) eindeutig vorgegeben,
    • die Koordinaten der bestehenden Grenzpunkte liegen vor und
    • die Koordinaten der neuen Grenzpunkte können berechnet werden.

    keine

    Für die vorgezogene Flurstücksbildung, die Übertragung in die Örtlichkeit und die Registerführung werden Gebühren und Auslagen erhoben.

    Die Gebühren sind abhängig von

    • der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
    • der Grenzlänge,
    • der Bodenrichtwertzone und
    • der Anzahl der Flurstücke.

    Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.

    Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

    Sie müssen die vorgezogene Flurstücksbildung nach spätestens einem Jahr umsetzen.

    Sie können die Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) online beantragen.                       

    Stelle:
    Bock, Christian - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
    Adresse:
    Erich-Neuß-Weg 7
    06120 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 7828788
    Fax:
    0345 6858257

    Stelle:
    Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Otto-von-Guericke-Straße 15
    39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    +49 391 567-7864
    Fax:
    +49 391 567-7821
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof:
    Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8
    Parken:
    Parkplatz:
    Anzahl: 0  Gebühren: ja
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
    Di: 08:00 - 13:00 Uhr
    Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
    Do: 08:00 - 13:00 Uhr
    Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
    zusätzlich für Antragsannahme
    und Information
    Di: 13:00 - 18:00 Uhr

    Stelle:
    Wenck, Udo-Heinrich - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
    Adresse:
    Huttenstraße 57
    06110 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 232510
    Mobiltelefon:
    +49 171 4074296
    Fax:
    0345 2325130
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do. 08:00  - 16:30 Uhr

    Fr. 08:00 -13:00 Uhr