Lizenz für Zustelldienst (Briefsendungen bis 1.000 g) beantragen
Wenn Sie Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von nicht mehr als 1.000 Gramm gewerbsmäßig für andere befördern, benötigen Sie eine Erlaubnis (Lizenz).
Die Lizenz ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
- der Antragsteller für die Ausübung der Lizenzrechte nicht die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder Fachkunde besitzt,
- durch die Aufnahme einer lizenzpflichtigen Tätigkeit die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet würde,
- der Antragsteller die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind, nicht unerheblich unterschreitet.
Einer Lizenz bedarf nicht, wer
- Briefsendungen als Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe desjenigen befördert, dem eine Erlaubnis nach Absatz 1 erteilt worden ist,
- Briefsendungen befördert, die einer anderen Sendung beigefügt sind und ausschließlich deren Inhalt betreffen,
- Briefsendungen in der Weise befördert, dass einzelne nachgewiesene Sendungen im Interesse einer schnellen und zuverlässigen
- Beförderung auf dem Weg vom Absender zum Empfänger ständig begleitet werden und die Begleitperson die Möglichkeit hat, jederzeit auf die einzelne Sendung zuzugrei-fen und die erforderlichen Dispositionen zu treffen (Kurierdienst).
Der Antragsteller hat das Gebiet zu bezeichnen, in dem die lizenzpflichtige Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Stelle:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Adresse:
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
53113 Bonn
Telefon:
0228 14-0
Fax:
0228 14-8872
E-Mail:
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Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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Tulpenfeld 4
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