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  • Löschungs-/ Nichteintragungsbescheinigung aus der Luftfahrzeugrolle beantragen

    Eine Löschungsbescheinigung bestätigt, dass der Eintrag eines Luftfahrzeugs aus der Luftfahrzeugrolle gestrichen ist.

    Eine Nichteintragungsbescheinigung für ein nicht zugelassenes Luftfahrzeug bestätigt, dass ein Luftfahrzeug nicht in der Luftfahrzeugrolle enthalten ist. Diese Bescheinigung gilt für fabrikneue oder nur mit Permit to Fly (PtF) betriebene Luftfahrzeuge.

    Beide Bescheinigungen müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Sie müssen Ihren Antrag begründen und darin Angaben zum betroffenen Luftfahrzeug machen.

    Um eine Löschungs- oder Nichteintragungsbescheinigung zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie die Löschungs- oder Nichteintragungsbescheinigung abrufen.

    • Sie müssen Eigentümer oder Eigentümerin eines Luftfahrzeugs sein.
    • Sie können den Antrag auch als Vertretung für den Eigentümer oder die Eigentümerin stellen.
    • Um eine Löschungsbescheinigung erhalten zu können, muss das Luftfahrzeug aus der Luftfahrzeugrolle bereits gelöscht sein.
    • Um eine Nichteintragungsbescheinigung erhalten zu können, müssen Sie über ein Luftfahrzeug verfügen, das noch nicht in der Luftfahrzeugrolle eingetragen war.

    Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die ihren Wohnsitz beziehungsweise ihren Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:

    • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung

    Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erforderlich sind:

    • Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation

    Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind:

    • Zustimmung der Eigentümer und Eigentümerinnen

    Unterlagen, die bei einer Löschungsbescheinigung erforderlich sind, wenn der aktuelle Eigentümer oder die aktuelle Eigentümerin zum Zeitpunkt der Löschung nicht als Eigentümer oder Eigentümerin in der Luftfahrzeugrolle eingetragen war

    • Nachweis des Eigentumsübergangs, zum Beispiel durch Kaufvertrag, Kaufbestätigung oder Bill of Sale

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Es gibt keine Frist.

    • Widerspruch

    Stelle:
    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
    Adresse:
    Hermann-Blenk-Straße 26
    38108 Braunschweig
    Telefon:
    +49 531 2355-0
    Fax:
    +49 531 2355-9099

    Stelle:
    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4
    Adresse:
    Hermann-Blenk-Straße 26
    38108 Braunschweig
    Telefon:
    +49 531 2355-5480
    Fax:
    +49 531 2355-5497
    +49 531 2355-5498
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    Montag: 10:00 bis 12:00 Uhr

    Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr

    Mittwoch: 10:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr

    Freitag: 10:00 bis 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.