Markenschutz verlängern
Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre danach. Wurde die Marke vor dem 14.01.2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.
Sie können den Markenschutz beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängern.
Die Verlängerung wird jeweils am Tag nach Ablauf der letzten Schutzdauer wirksam. Sie wird in das Register eingetragen und veröffentlicht. Die Schutzdauer kann für alle Waren und Dienstleistungen oder auch nur für einen Teil davon verlängert werden. Wird die Schutzdauer nicht verlängert, erlischt das Markenrecht.
Für die Verlängerung der Schutzdauer Ihrer eingetragenen Marke gehen Sie so vor:
- Etwa 8 Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer informiert Sie das Deutsche Patent- und Markenamt über die Möglichkeit der Markenverlängerung.
- Zahlen Sie rechtzeitig die Verlängerungs- und etwaige Klassengebühren.
- Wenn Sie die Schutzdauer nur für einen Teil der Waren und Dienstleistungen verlängern oder die Verlängerungsbestätigung an eine zusätzliche Adresse erhalten wollen, verwenden Sie das Formular "Antrag auf Verlängerung einer Marke".
- Nach der Eintragung der Verlängerung im Markenregister erhalten Sie eine Bestätigung. Diese wird automatisch an die im Register eingetragene Zustelladresse und gegebenenfalls an eine weitere, im Antrag angegebene Adresse versendet.
keine
- Wenn Sie die Schutzdauer der Marke nur für einen Teil der eingetragenen Waren und Dienstleistungen verlängern wollen: Formular zum Antrag auf Verlängerung einer Marke
- Wenn Sie die Schutzdauer der Marke vollständig verlängern möchten, genügt die rechtzeitige Zahlung der Gebühren. Ein Antrag ist in diesem Fall nicht notwendig.
- Verlängerungsgebühr für eine Individualmarke (bis zu 3 Klassen): EUR 750,00
- Verspätungszuschlag (Verlängerungsgebühr): EUR 50,00
- Verlängerungsgebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke (bis zu 3 Klassen): EUR 1.800,00
- Klassengebühr für jede weitere Klasse: EUR 260,00
- Verspätungszuschlag (Klassengebühr) für jede weitere Klasse ab der vierten Klasse: EUR 50,00
- Fälligkeit vor Ablauf der Schutzdauer: 6 Monate
- Zahlungsfrist nach Fälligkeit: 6 Monate
- Nachfrist nach Ablauf der Schutzdauer mit Verspätungszuschlag: 6 Monate
- Vorauszahlung frühstens vor Eintritt der Fälligkeit: 6 Monate
5 Tage bei vollständiger Verlängerung.
6 Monate bei teilweiser Verlängerung nach Fälligkeit der Verlängerungsgebühr
die notwendige Teillöschung der Waren oder Dienstleistungen, die nicht verlängert werden sollen, kann erst nach Ablauf der Schutzdauer bearbeitet werden
Formulare: nur bei teilweiser Verlängerung
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: bei teilweiser Verlängerung
Persönliches Erscheinen nötig: nein