Marktakteure im Register anmelden
Das Marktstammdatenregister (MaStR) erfasst als zentrales Register für die Energiewende Daten zu allen relevanten Marktakteuren im Energiemarkt Strom und Gas und in einem zweiten Schritt sämtlichen Erzeugungsanlagen:
- Alle neuen Anlagen und alle bestehenden Anlagen,
- Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie,
- Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas.
Wenn Sie eine Strom- oder Gaserzeugungsanlage (beispielsweise Photovoltaikanlage, Windenergieanlag, Blockheizkraftwerk, Batteriespeicher, Biomethananlage) betreiben, müssen Sie diese im MaStR registrieren. Sie sind auch dann zur Registrierung verpflichtet, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird.
Alle laufenden Anlagen müssen unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden – auch wenn Ihre Anlage bereits seit vielen Jahren läuft. Das bedeutet: auch wenn Sie Ihre Anlage schon an verschiedenen anderen Stellen registriert haben, beispielsweise bei Ihrem Netzbetreiber oder in früheren Registern der Bundesnetzagentur, müssen Sie diese Anlagen noch einmal ins MaStR eintragen.
Als Bürgerinnen und Bürger (natürliche Personen) können Sie in Ausnahmefällen auf Anfrage die Registrierung auch über Formulare durchführen.
Behörden können auf die Daten des MaStR zugreifen. Damit können sie eigene Erhebungen entweder deutlich vereinfachen oder ganz entfallen lassen. Anlagenbetreiber und andere Marktakteure können auf die Daten verweisen, die sie ins MaStR eingegeben haben.
Wenn Sie sich selbst als Betreiber und Ihre Strom- und Gaserzeugungsanlagen im MaStR anmelden möchten, können Sie das über das MaStR-Internetportal tun:
- Rufen Sie das MaStR-Internetportal auf und registrieren Sie sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse als Benutzer.
- Melden Sie sich im MaStR-Internetportal an und registrieren Sie sich als Anlagenbetreiber.
- Registrieren Sie dann im zweiten Schritt Ihre Einheit.
- Bei erfolgreicher Registrierung stellt Ihnen das System Ihre Meldebescheinigung mit Ihren Registrierungsnummern (MaStR-Nummern) bereit.
- Änderungen und Korrekturen können Sie jederzeit online durchführen.
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen.
Für die Registrierung als Marktakteur sind keine speziellen Unterlagen erforderlich. Für die Registrierung der Einheiten im zweiten Schritt werden die Unterlagen separat aufgelistet.
Sie müssen nichts bezahlen.
Für die Meldung der Marktakteure gilt eine Frist von 1 Monat.
- Onlineverfahren: keine, Meldebestätigung direkt ausdruckbar
- Formularregistrierung: circa 14 Tage (von der Beantragung bis zum Erhalt der Registrierungsbestätigung)
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Formulare: in Ausnahmefällen nur für natürliche Personen auf Antrag (telefonisch oder schriftlich)
Onlineverfahren: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
53113 Bonn
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