Meldebescheinigung (einfache, erweiterte)
Ihre Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde stellt Ihnen auf Antrag auch eine besondere Meldebestätigung in Form einer Meldebescheinigung (z.B. zur Vorlage beim Standesamt oder einer anderen Behörde) aus, wenn Sie dort gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient vorrangig dem Nachweis der Wohnung und enthält grundsätzlich Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Tag des Ein- und Auszuges und Anschrift der betroffenen Personen. Die Meldebescheinigung darf - soweit erforderlich - auch weitere Daten der betroffenen Person enthalten.
Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Die Ausfertigung einer Meldebescheinigung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Auf Antrag wird Ihnen eine einfache Meldebescheinigung ausgestellt, wenn Sie mit einer Haupt- oder Nebenwohnung in der Stadt Halle (Saale) gemeldet sind.
Bei Bedarf kann auch eine Meldebescheinigung mit weiteren Daten, z. B. erweiterte Meldebescheinigung (für eine bevorstehende Eheschließung) oder eine Meldebescheinigung für die Familie ausgestellt werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Meldebescheinigungen können per Online-Verfahren beantragt werden oder persönlich, in Ausnahmefällen auch durch Personen mit schriftlicher Bevollmächtigung (siehe Formulare).
Für die Online-Beantragung können folgende Links genutzt werden:
Für die persönliche Beantragung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
10,00 EUR
Die Gebühren sind in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bürgerservicestellen zu begleichen.
Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen für folgende Angelegenheiten:
- Gnadensachen, Kriegsopferfürsorge
- Sozialversicherungs-, Sozialhilfe- und Jugendhilfesachen,
- Vertriebenen- und Flüchtlingshilfesachen
- Haushaltsbescheinigungen zur Kindergeldbeantragung, die Sie bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit vorlegen müssen
Entsprechende Nachweise für den Verwendungszweck sind vorzulegen.
06122 Halle (Saale)
- Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
- Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
- Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Sa: geschlossen
- So: geschlossen
06108 Halle (Saale)
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
So: geschlossen