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  • Melderegisterauskunft (einfache, erweiterte)

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Aus dem Melderegister/ -archiv kann über einzelne bestimmte Einwohner Auskunft erteilt werden.

    Kann der Auskunftssuchende ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen, so darf die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen.

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Antragstellung kann

    • online,
    • persönlich,
    • durch Dritte mit Vertretungsvollmacht,
    • schriftlich oder
    • per Mail erfolgen.

    Für die persönliche Beantragung der Melderegisterauskunft benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Personalausweis
    • Für eine einfache Melderegisterauskunft muss die antragstellende Person Daten der gesuchten Person benennen, die eine zweifelsfreie Identitätsfeststellung der/des Betroffenen ermöglichen.
    • Bei einer erweiterten  Melderegisterauskunft sind zusätzlich eine schriftliche Begründung und ggf. die Vorlage geeigneter Nachweise erforderlich.

    Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • 5,00 EUR (einfache Melderegisterauskunft (bei Online-Beantragung), zzgl. 3,00 EUR für gewerbliche Zwecke
    • 10,00 EUR (einfache Melderegisterauskunft), zzgl. 3,00 EUR für gewerbliche Zwecke
    • 15,00 bis 40,00 EUR (einfache Melderegisterauskunft mit besonderen Ermittlungen), zzgl. 3,00 EUR für gewerbliche Zwecke
    • 15,00 EUR (erweiterte Melderegisterauskunft)
    • 18,00 bis 60,00 EUR (erweiterte Melderegisterauskunft mit besonderen Ermittlungen)

    Die Gebühren sind in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bürgerservicestellen zu begleichen.

    Bei einer schriftlichen Beantragung erfolgt die Entrichtung der Gebühren per Überweisung.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Einfache Melderegisterauskünfte – in der Regel sofort. (Online-Beantragung)
    • Bei besonderen Ermittlungen kann eine einfache bzw. erweiterte Melderegisterauskunft nicht sofort erteilt werden.
    • Erweiterte Melderegisterauskünfte sind schriftlich an die zuständige Stelle zu richten.

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Auskunft an den Betroffenen:
      Jeder Einwohner, der in Halle (Saale) gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind.
       
    • Einfache Melderegisterauskunft (an Dritte):
      Auf persönliche oder schriftliche Anfragen (siehe Formulare) gibt die Meldebehörde Auskünfte über: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Wohnanschriften sofern die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.  
       
    • Erweiterte Melderegisterauskunft:
      Beim Vorliegen eines berechtigten oder rechtlichen Interesses darf zusätzlich zu Name, Vorname, Doktorgrad und Anschriften folgende Auskunft erteilt werden:
       
      • frühere Vor- und Familiennamen
      • Tag und Ort der Geburt
      • Familienstand
      • Staatsangehörigkeiten
      • frühere Anschriften
      • Tag des Ein- und Auszuges
      • gesetzlicher Vertreter
      •  Vor- und Familienname sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
      • Sterbetag und -ort 

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    Am Stadion 6
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