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  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen

    Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

    Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Für die Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Sie können den Termin sowohl online über die Webseite 
    der Stadt Halle (Saale), als auch über das Bürgertelefon 115 (nur innerhalb von Halle) bzw. 0345 2210 vereinbaren.

    Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.

    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Öffnungszeiten:
    • Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    • Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    • Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    • Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
    • Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    • Sa: geschlossen
    • So: geschlossen

    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
    So: geschlossen