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  • Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen

    Wenn Sie Betreiber einer biologischen Abfallbehandlungsanlage sind, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen mit speziellen Messgeräten fortlaufend ermitteln, registrieren und auswerten.

    Über die Auswertung der Messungen müssen Sie einen Messbericht erstellen und diesen innerhalb bestimmter Fristen an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde senden.

    • Sie werten die Messungen aus.
    • Sie erstellen einen Messbericht.
    • Sie senden den Messbericht innerhalb der vorgeschriebenen Frist an die zuständige Immissionsschutzbehörde.

    • Sie sind Betreiber einer Anlage zur biologischen Behandlung von Abfällen.
    • Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen.

    Vollständiger Messbericht

    • Den Messbericht müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.
    • Die Aufzeichnungen der Messgeräte müssen Sie nach dem Erstellen des Messberichtes mindestens 5 Jahre aufbewahren.

    Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

    Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie:

    • Messungen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig auswerten,
    • den Messbericht nicht rechtzeitig vorlegen,
    • die Aufzeichnungen der verwendeten Messgeräte nach dem Erstellen des Messberichts nicht mindestens 5 Jahre aufbewahren.

    Stelle:
    Team Untere Immissionsschutz-/Abfallbehörde
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214673
    Fax:
    +49 345 2214667
    Parken:
    Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum "Haus der Dienste"
    Anzahl: 2
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Martin
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214679
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Neugebauer-Ebert
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214689
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Pleyer
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214673
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail: