Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft" anfordern
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (EPW) sind kurz- bis mittelfristig angelegte gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und sogenannten Durchführungsorganisationen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen und erhalten eine finanzielle Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine Entwicklungspartnerschaft umsetzen und dafür eine finanzielle Förderung vom BMZ erhalten, können Sie die Auszahlung der Fördermittel anfordern. Die Anforderung stellen Sie schriftlich an das BMZ.
Ihr Projekt muss bewilligt sein und begonnen haben. Voraussetzungen, Art, Umfang und Höhe der Zahlungen sind in Ihrem Zuwendungsbescheid festgelegt.
Sie können die Mittel online oder per E-Mail beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anfordern.
Mittel online anfordern:
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Dateien hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
- Das BMZ ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
- Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.
Mittel per E-Mail anfordern:
- Sie senden Ihren formlosen ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per EMail an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
- Das BMZ ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
- Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.
- Sie sind ein Unternehmen oder eine Organisation und werden im Rahmen einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft (EPW) vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
- Sie haben einen bestandskräftigen Bewilligungsbescheid, das heißt Ihr Bescheid ist nicht anfechtbar.
- Sie haben einen gültigen Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben.
- Ihr Projekt muss begonnen haben.
- bestandskräftiger Bewilligungsbescheid
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Fristen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht