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  • Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen

    Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.

    Die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für  den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt des Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege- und Erziehung sind altersunabhängig und können sich in der Höhe je nach Pflegeform unterscheiden.

    Sie sind im Rahmen der Vollzeitpflege eine anerkannte Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII  und haben ein Pflegekind in Ihrem Haushalt aufgenommen. 

    keine

    Stelle:
    Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung
    Adresse:
    Radeweller Weg 13
    06128 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215888
    +49 345 2215963
    Mobiltelefon:
    +49 151 54469552
    Fax:
    +49 345 2215910
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.