Mutterschaftsanerkennung beantragen
In Deutschland ist klar geregelt, wer die rechtliche Mutter eines Kindes ist. Die Frau, die ein Kind gebärt, ist stets dessen rechtliche Mutter.
Diese Regelung gilt jedoch nicht in allen Ländern. In einigen Staaten entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und der Frau, die das Kind geboren hat, erst dann, wenn diese eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt.
In folgenden Fällen müssen Sie die Mutterschaft für Ihr Kind anerkennen, auch wenn Sie in Deutschland leben:
- Sie sind nicht mit dem Vater verheiratet und nicht deutsche Staatsangehörige und Ihr Heimatrecht schreibt eine Mutterschaftserklärung vor und
- das Recht des Staates, in dem Ihr Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, schreibt eine Mutterschaftsanerkennung vor.
Eine Beurkundung der Mutterschaftsanerkennung ist bei folgenden Stellen möglich:
- Standesamt
- Jugendamt
- Notar/Notarin
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin online oder telefonisch.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
- Gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes, sofern die Geburt nicht in Halle (Saale) erfolgte
06108 Halle (Saale)
Anzahl: 2
Anzahl: 2
Anzahl: 5
Anzahl: 1
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
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