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  • Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)

    Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Eine Mutter oder ein Vater und deren Ehegatte können dem Kind, dass in ihrem gemeinsamen Haushalt lebt, ihren Ehenamen erteilen. 

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Die Antragstellung muss persönlich durch einen Elternteil eines Kindes und deren/dessen neue Ehepartner/in erfolgen.
    • Ein Kind ab 14 Jahre muss die Namensänderung selbst erklären. 

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.


    Sie erhalten auf Wunsch eine aktuelle Geburtsurkunde oder eine Bescheinigung über die Namensänderung vom registerführenden Standesamt.
    Das Geburtenregister wird fortgeschrieben.

    • Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
    • Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.

    • Geburtsurkunde Kind
    • Personalausweise oder Reisepässe
    • Eheurkunde
    • Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
    • Sorgerechtsnachweis
    • ggf. Einwilligungserklärung des Kindes

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Im Standesamt der Stadst Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters des erteilenden Elternteils
    • erweiterte Meldebescheinigung (mit Familienangehörigen)
    • Nachweis Sorgerecht
    • Personalausweise oder Reispässe 
    • Haben Eltern die gemeinsame Sorge oder führt des Kind den Familiennamen des anderen Elternteils, ist dessen Zustimmung in öffentlich beglaubigter Form erforderlich (d. h. zur Niederschrift vor einem Standesbeamten oder Notar). 

    keine

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Stelle:
    Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2210
    (Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
    Fax:
    +49 345 2214581
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
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    So: geschlossen