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  • Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)

    Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die allein sorgeberechtigte Elternteil kann seinem Kind den Familiennamen des anderen Elternteils erteilen. 

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, durch

    • den allein sorgeberechtigten Elternteil des Kindes,
    • ein Kind ab 14 Jahre muss die Namenserteilung selbst erklären.

    Der andere Elternteil muss dazu einwilligen. 

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten auf Wunsch eine aktuelle Geburtsurkunde oder eine Bescheinigung über die Namensänderung vom registerführenden Standesamt.
    Das Geburtenregister wird fortgeschrieben.

    • Sie sind allein sorgeberechtigt,
    • Zustimmung des anderen Elternteils,
    • wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Negativbescheinigung des Jugendamtes,
    • Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Zusätzlich zu den o. g. Unterlagen:

    • Bei Vorlage von Reisepässen die Meldebescheinigungen

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    30,00 EUR (ggf. zzgl. Umsatzsteuer)

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Stelle:
    Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2210
    (Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
    Fax:
    +49 345 2214581
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
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    So: geschlossen