Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
Wenn Sie für Ihr Kind alleinsorgeberechtigt sind, erhält Ihr Kind den Nachnamen, den Sie zum Zeitpunkt der Geburt tragen.
Alternativ können Sie Ihrem Kind einen der folgenden Namen geben:
- den Nachnamen des anderen Elternteils
- einen aus den Namen beider Eltern gebildeten Doppelnamen
Besteht Ihr Name aus mehreren Namen, können Sie Ihrem Kind einen oder einige dieser Namen geben. Kinder ab 5 Jahren müssen der Namensänderung zustimmen. Je nach Alter des Kindes vertreten Sie als sorgeberechtigte Person es dabei oder müssen der Erklärung des Kindes zustimmen. Das gilt auch, wenn Sie Ihrem Kind den Namen des anderen Elternteils geben möchten. Der andere Elternteil muss in diesem Fall auch zustimmen – es sein denn, er ist bereits verstorben.
Gehört Ihr Kind dem sorbischen Volk, der friesischen Volksgruppe oder der dänischen Minderheit an, können Sie seinen Namen unter bestimmten Voraussetzungen gemäß der jeweiligen Namenstradition bilden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die allein sorgeberechtigte Elternteil kann seinem Kind den Familiennamen des anderen Elternteils erteilen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, durch
- den allein sorgeberechtigten Elternteil des Kindes,
- ein Kind ab 14 Jahre muss die Namenserteilung selbst erklären.
Der andere Elternteil muss dazu einwilligen.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.
Sie erhalten auf Wunsch eine aktuelle Geburtsurkunde oder eine Bescheinigung über die Namensänderung vom registerführenden Standesamt.
Das Geburtenregister wird fortgeschrieben.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Zusätzlich zu den o. g. Unterlagen:
- Bei Vorlage von Reisepässen die Meldebescheinigungen
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30,00 EUR (ggf. zzgl. Umsatzsteuer)
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.
Lehnt das Standesamt die Beurkundung ab, können Sie einen Antrag auf Anweisung beim zuständigen Amtsgericht stellen.
06108 Halle (Saale)
Anzahl: 2
Anzahl: 2
Anzahl: 5
Anzahl: 1
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
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Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
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So: geschlossen