Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens / Namensänderung
Wenn Sie Ihren Namen wegen Ihrer Heirat geändert haben, können Sie im Fall Ihrer Scheidung oder des Todes Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten Ihren Nachnamen ändern.
Folgende Namen können Sie wieder annehmen:
- Ihren Geburtsnamen
- den Nachnamen, den Sie vor Ihrem Ehenamen geführt haben
Alternativ können Sie Ihrem Ehenamen einen Begleitnamen voranstellen oder anfügen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen online oder über das Telefonservicecenter 115.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.
Sie erhalten auf Wunsch eine Eheurkunde oder eine Bescheinigung über die Namensänderung vom registerführenden Standesamt.
Das Eheregister wird fortgeschrieben.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Beim Standesamt der Stadt Halle (Saale) sind folgende Unterlagen notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Geburtsurkunde oder beglaubige Abschrift aus dem Geburtenregister
- Nachweis über die Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
- 30,00 EUR für die Erklärung (ggf. zzgl. Umsatzsteuer)
- 10,00 EUR für die Bescheinigung
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.
Lehnt das Standesamt die Beurkundung ab, können Sie einen Antrag auf Anweisung beim zuständigen Amtsgericht stellen.
06108 Halle (Saale)
Anzahl: 2
Anzahl: 2
Anzahl: 5
Anzahl: 1
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen