Namensänderung, Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
-
Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen.
- Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen online oder über das Telefonservicecenter 115.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.
Sie erhalten auf Wunsch eine Eheurkunde oder eine Bescheinigung über die Namensänderung vom registerführenden Standesamt.
Das Eheregister wird fortgeschrieben.
- Ehescheidung oder
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- Reisepass oder Personalausweis,
-
bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil,
-
bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Beim Standesamt der Stadt Halle (Saale) sind folgende Unterlagen notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Geburtsurkunde oder beglaubige Abschrift aus dem Geburtenregister
- Nachweis über die Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- 30,00 EUR für die Erklärung (ggf. zzgl. Umsatzsteuer)
- 10,00 EUR für die Bescheinigung
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.
keine
06108 Halle (Saale)
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen