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  • Neuausstellung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen

    Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Neuausstellung Ihrer Lizenz für Pilotinnen oder Piloten beantragen. Mit der neuausgestellten Lizenz erhalten Sie die erneute Berechtigung der kommerziellen Nutzung und Steuerung von bestimmten Luftfahrzeugkategorien.

    Um eine Lizenz zu beantragen, müssen Sie den Grund für Ihren Antrag nennen. Sie können zwischen folgenden Begründungen wählen:

    • Kürzung der Gültigkeit von Berechtigungen
    • Verlustanzeige 
    • Änderung der Anschrift
    • Auf der Lizenz sind keine handschriftlichen Eintragungen mehr möglich
    • keine Angabe von Gründen

    Die Neuausstellung kann in Vertretung beantragt werden.

    Sie können die Neuausstellung Ihrer Pilotenlizenz online beziehungsweise beantragen:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
      • Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das Organisationskonto Bund (bund.ID).
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
    • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Senden Sie im Anschluss Ihre Lizenz im Original postalisch an das LBA.
    • Das LBA prüft Ihren Antrag.
    • Nach der Bearbeitung und Bewilligung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben – mit Ausnahme der Neuausstellung bei einer Verlustanzeige – können Sie den Bescheid abrufen und erhalten die neuausgestellte Lizenz per Post.

    • Sie können mit mindestens einer der folgenden Begründungen die Neuausstellung Ihrer Lizenz beantragen:
      • Kürzung der Gültigkeit von Berechtigungen
      • Verlustanzeige
      • Änderung der Anschrift
      • auf der Lizenz sind keine handschriftlichen Eintragungen mehr möglich
      • keine Angabe von Gründen
    • Sie sind
      • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat,
      • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.

    • Hauptantrag auf Neuausstellung

    Welche weiteren Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von dem Grund Ihres Antrags ab:

    für eine Kürzung:

    • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)

    bei einem Verlust:

    • Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebescheinigung

    bei der Mitteilung einer Änderung der Anschrift:

    • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
    • Kopie Ihres Personalausweises

    wenn bei der Lizenz keine weiteren handschriftlichen Eintragungen mehr möglich sind:

    • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)

    bei einem Antrag ohne Gründe:

    • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)

    wenn die Erklärung nicht abgegeben werden kann:

    • Anlagen zur Erklärung

    wenn bei der Vertretung keine Vollmacht vorliegt:

    • Nachweis der Vertretungsberechtigung
    • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten

    bei Kostenübernahmeerklärung an eine bevollmächtigte Person:

    • Nachweis der Kostenübernahmeerklärung

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Es gibt keine Frist.

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Stelle:
    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
    Adresse:
    Hermann-Blenk-Straße 26
    38108 Braunschweig
    Telefon:
    +49 531 2355-0
    Fax:
    +49 531 2355-9099

    Stelle:
    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4
    Adresse:
    Hermann-Blenk-Straße 26
    38108 Braunschweig
    E-Mail:
    aircrew@lba.de
    (Bemerkung: Allgemein)

    Post-L4@lba.de
    (Bemerkung: Für Anträge)

    LizenzenL4@lba.de
    (Bemerkung: Für Nachreichen von Unterlagen)

    changeofstate@LBA.de
    (Bemerkung: Für Transfer In / Transfer Out)
    Öffnungszeiten:

    nach Vereinbarung