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  • Neuausstellung Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln, Leichtluftfahrzeuge, Segelflugzeuge und Freiballone beantragen

    Wenn Sie eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) besitzen, können Sie in folgenden Fällen eine Neuausstellung beantragen:

    • Sie haben Ihre Pilotenlizenz verloren.
    • Die Rückseite Ihrer Pilotenlizenz ist vollständig befüllt, sodass die Luftfahrtbehörde oder prüfende Personen keine weiteren Informationen eintragen können.

    Auf der Rückseite der Pilotenlizenz ist Platz für verschiedene Vermerke, beispielsweise:

    • Berechtigungen, also welche Flugzeug- oder Hubschraubertypen Sie fliegen dürfen
    • Gültigkeitszeiträume, mit Datum sowie Unterschrift oder Stempel der prüfenden Person
    • zusätzliche Vermerke beziehungsweise spezielle Einträge, zum Beispiel Nachtflugberechtigung, Kunstflug, Schleppberechtigung 
       

    • Sie besitzen eine gültige Pilotenlizenz für 
      • Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), 
      • Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)),
      • Segelflugzeuge (SPL) oder
      • Freiballone (BPL).  
         

    • ausgefüllter Antrag zur Neuausstellung einer Pilotenlizenz
    • gegebenenfalls Verlusterklärung
    • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel Auszug aus dem persönlichen Flugbuch