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  • Neue oder bestehende Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb zur Prüfung einreichen

    Sie müssen die Betriebshandbücher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen, wenn eine der folgenden Kategorien auf Ihren Betrieb zutrifft:

    • gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)
    • nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)
    • ausländischer nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit anderen als technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCO)
    • spezialisierter Flugbetrieb (SPO)

    In folgenden Fällen reichen Sie neue oder geänderte Betriebshandbücher zur Prüfung ein:

    • erstmalige Überprüfung neuer Betriebshandbücher
    • Änderung von bestehenden Betriebshandbüchern
    • vorübergehende Änderungen von bestehenden Betriebshandbüchern

    Möchten Sie eine Änderung einreichen, müssen Sie angeben,

    • ob es eine Änderung oder
    • eine genehmigungspflichtige Änderung ist oder
    • Sie Betriebsstandorte hinzufügen oder entfernt haben.

    Die Prüfung Ihrer Betriebs- und Schulhandbücher beantragen Sie online über das Bundesportal:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
    • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Kontakt zu Ihnen auf.
    • Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Wenn genehmigungspflichtige Tatbestände (prior approvals) vorhanden sind, erhalten Sie
      • einen Bescheid,
      • einen Kostenbescheid.
    • Sie bezahlen die Gebühren.
    • Wenn die Handbücher keine genehmigungspflichtigen Tatbestände enthalten, bekommen Sie keine Rückmeldung.     

    • Sie sind als CAT- und NCC-Betreiber in Deutschland ansässig.
    • Als NCO-Betreiber mit im Ausland registrierten Luftfahrzeugen können Sie den Antrag auch im Bundesportal  stellen.

    für die Erstgenehmigung der Betriebshandbücher:

    • Betriebshandbuch Teil OM-A
    • Betriebshandbuch Teil OM-B
    • Betriebshandbuch Teil OM-C
    • Schulungshandbuch OM-D
    • falls vorhanden:
      • weitere für die Prüfung relevante Handbücher, zum Beispiel Safety-Management-Handbuch
      • weitere für die Prüfung relevante Nachweise, zum Beispiel Details zu den prior approvals
    • optional: weitere für den Antrag relevante Unterlagen

    für die Änderung oder eine vorübergehende Änderung der bestehenden Betriebshandbücher:

    • abhängig von den betroffenen Handbuchteilen:
      • Betriebshandbuch Teil OM-A,
      • Betriebshandbuch Teil OM-B,
      • Betriebshandbuch Teil OM-C und/oder Schulungshandbuch OM-D   
    • falls vorhanden:
      • weitere für die Prüfung relevante Handbücher, zum Beispiel Safety-Management-Handbuch
      • weitere für die Prüfung relevante Nachweise, zum Beispiel Details zu den prior approvals
    • optional: weitere für den Antrag relevante Unterlagen

    Bitte kennzeichnen Sie die zu prüfenden Änderungen in den Handbüchern.

    • Für die Prüfung des Schulungshandbuchs OM-D fallen Gebühren an.
      • Diese ergeben sich aus der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) in Abschnitt VII Nr. 16.
      • Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
    • Für die Prüfung der Betriebshandbücher OM-A bis OM-C fallen keine Kosten an.
    Gebühr: EUR 260,00 - 800,00

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    nach Vorlage sämtlicher Unterlagen ohne Nachbesserungsbedarf

    Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

    • Widerspruch
      • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    • Als NCO-Betreiber von in Deutschland registrierten Luftfahrzeugen müssen Sie den Antrag bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde stellen.