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  • Nutzungsaufnahme anzeigen

    Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr eine nicht verfahrensfreie bauliche Anlage nutzen möchten, müssen Sie dies anzeigen.

    Nicht verfahrensfrei ist Ihre baulichen Anlagen, wenn sie entweder eine Baugenehmigung benötigen oder die Anlage genehmigungsfrei gestellt ist.

    Prüfen Sie, ob für Ihre bauliche Anlage eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist.

    Falls eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist:

    • Stellen Sie die notwendigen Angaben und Nachweise zusammen.
    • Reichen Sie die Anzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

    Nicht verfahrensfreie bauliche Anlage

    • Anzeige der Nutzungsaufnahme (digital oder schriftlich)
    • Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4: Bestätigung der mit dem Brandschutznachweis übereinstimmenden Bauausführung. Das gilt nicht für Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen.

    Es fallen keine Kosten an.

    Diese Nutzungsaufnahme müssen Sie spätestens 2 Wochen vor der Nutzung einreichen.

    Zeigen Sie die Aufnahme der Nutzung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht mit den erforderlichen Unterlagen an, kann dies eine Ordnungswidrigkeit sein.

    In besonderen Fällen brauchen Sie die Bescheinigung über die bauaufsichtliche Prüfung von technischen Anlagen.

    Formular vorhanden: ja

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein