Obdachlosenhilfe (Obdachlosenbetreuung)
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Sofern Sie aufgrund von Mietrückständen oder Mietstreitigkeiten von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder Sie in einer Obdachlosenunterkunft wohnen, geben wir Ihnen Hilfe in Form von Beratung zum angestrebten Wohnungserhalt oder zur Anmietung einer angemessenen Wohnung.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Obdachlosenbetreuung bietet:
- Teilnahme an Zwangsräumungen von Familien
- Unterbringung von Obdachlosen in städtischen Übergangswohnungen
- Vermittlung von Wohnungen an Obdachlose
- Beratung und sozialarbeiterische Betreuung im Rahmen der Wohnsozialisierungshilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe zur Wiedereingliederung in den normalen Wohnungsmarkt
- Vermittlung zu anderen sozialen Fachdiensten
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persönlich oder durch Dritte mit Vollmacht
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- Personalausweis
- Klage- oder Räumungsurteil der Wohnung
- aktueller Einkommensnachweis
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Für die Benutzung von Übergangswohnungen werden Nutzungsgebühren erhoben
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sofort
§ 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
§ 23 Absatz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
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Satzung für die Benutzung von Übergangswohnungen in der Stadt Halle (Saale) vom 6. April 2000
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Für Notfälle kann ein Bettenplatz im Haus der Wohnhilfe, Böllberger Weg 186 (rund um die Uhr geöffnet) vor Ort zugewiesen werden.
06128 Halle (Saale)
Mo: 09:00 - 12:30 Uhr
Di: 13:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 - 12.30 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.