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  • Objekt-Identifikator (OID) für den elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen in Deutschland beantragen

    Für die standardisierte Softwarekommunikation im deutschen Gesundheitswesen können Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Unternehmen, das Software herstellt oder IT-Dienstleister Ihre Objekte für den Austausch kennzeichnen. Dafür werden eindeutige Objekt-Identifikationsnummern (OID) zugewiesen.

    Eine OID ist eine feste Nummer zur Identifizierung von Objekten. Das sind zum Beispiel:

    • Organisationen,
    • Templates,
    • Identifikatoren,
    • Kodierschemata,
    • Wertelisten beziehungsweise Valuesets.

    Eine OID dient der eindeutigen Kennzeichnung von Informationsobjekten für den Austausch zwischen Computersystemen. Diese Nummern werden vergeben, da Computer besser mit Zahlen als mit nicht standardisiertem Text umgehen können.

    Als antragsstellende Person beantragen Sie online die Zuweisung einer Objekt-Identifikationsnummer (OID) oder stellen einen Änderungsantrag für eine bestehende OID:

    • Registrieren Sie  sich für die Anwendung. Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung.
    • Loggen Sie sich mit Ihrer Kennung und Ihrem Passwort ein
    • Wählen Sie anschließend den Antragstyp aus:
      • Erstantrag: Wenn Sie einen Objekt-Identifikator neu beantragen möchten, wählen Sie "Erstantragsformular".
      • Änderungsantrag: Wenn Sie vorhandene Daten ändern möchten, wählen Sie "Änderungsantragsformular".
    • Sie erfassen die erforderlichen Angaben.
    • Sie übermitteln Ihren Antrag. Das System prüft, ob alle erforderlichen Angaben vorhanden und korrekt ausgefüllt sind. Speichern Sie die übermittelten Daten als PDF zur Dokumentation.
    • Sie erhalten eine Übermittlungsbestätigung.
    • Nach Bearbeitung erfolgt die Zuweisung einer OID per E-Mail an die Kontaktperson oder die antragstellende Person.
      Gegebenenfalls erfolgen Rückfragen an Ihr Postfach in der Anwendung. Sie erhalten eine Benachrichtigung, dass eine Nachricht in Ihrem Postfach liegt.

    Keine

    Keine

    Es fallen keine Kosten an.

    Es gibt keine Frist.

    Die Bearbeitungsdauer für die Zuteilung einer OID dauert maximal 1 Woche.

    Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21.12.2005 (AZ Z25-133000/05)

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Stelle:
    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Abteilung Kodiersysteme & Register – Fachgebiet Medizinische Terminologien (K3)
    Adresse:
    Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
    53175 Bonn
    Link zur Anfahrtsbeschreibung
    (Bemerkung: Dienstsitz Bonn)

    Waisenhausgasse 36-38a
    50676 Köln
    Link zur Anfahrtsbeschreibung
    (Bemerkung: Dienstsitz Köln)
    Telefon:
    +49 228 99307-4945
    Fax:
    +49 228 99307-5207
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja