öffentlich-rechtliche Änderung des Nachnamens
Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.
Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.
Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.
- Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
- wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
- wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
- Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
- nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
- nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.
- Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis oder
- beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
- ggf. beglaubigte Abschrift des Eheeintrages (Heiratseintrag) bzw. Lebenspartnerschaftseintrags
- Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer,
- Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers und
- Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist,
- Erklärung, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Diese erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
In der Namenänderungsbehörde der Stadt Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt:
- Einen formlosen Antrag, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Halle (Saale), unter Angabe des wichtigen Grundes, der die Änderung des Namens rechtfertigen soll
- Nachweis der Staatsangehörigkeit durch Kopie Personalausweis bzw. Reisepass oder durch Kopie der Einbürgerungsurkunde
- Nachweis des Wohnsitzes durch Aufenthaltserlaubnis von der Meldestelle
- Beglaubigte Abschriften des Geburtseintrags des Antragstellers und aller Personen, auf die sich die Änderung des Namens erstrecken soll (bei Änderung des Nachnamens); war oder ist der Antragsteller verheiratet, so ist außer der beglaubigten Abschrift seines Geburtseintrags auch eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches oder, falls ein Familienbuch nicht geführt wird, eine beglaubigte Abschrift des Heiratseintrags zu verlangen
- Für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ein Führungszeugnis nach § 30 des Bundeszentralregistergesetzes
- Wenn der Antrag für eine beschränkt geschäftsfähige oder geschäftsunfähige Person durch einen Vormund oder Pfleger gestellt wird, die erforderliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
5,00 EUR bis 1.050,00 EUR: bei Änderung von Familiennamen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- je nach Einzelfall
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)
06108 Halle (Saale)
Mo: nur mit Termin
Di: nur mit Termin
Mi: nur mit Termin
Do: nur mit Termin
Fr: nur mit Termin
Sa: nur mit Termin