• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) beantragen

    Personen, für die Eintragungen im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) notwendig sind, benötigen eine persönliche Kennnummer. Das ist die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

    Eine solche SSR-Nummer benötigen insbesondere

    • beruflich exponierte Personen
    • Inhaberinnen und Inhaber von Strahlenpässen

    Für jede Person, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen, müssen Sie folgende Informationen angeben:

    • Sozialversicherungsnummer
    • Familienname
    • Vorname(n)
    • Geburtsname
    • akademischer Grad (optional)
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Sie können SSR-Nummern ausschließlich elektronisch beantragen:

    • Registrieren Sie sich beim SSR-Portal des Bundesamtes für Strahlenschutz.
    • Nach der Registrierung werden Ihnen Ihre Zugangsdaten für das BfS-Portal an Ihre persönliche E-Mail-Adresse geschickt.
    • Rufen Sie das SSRPortal auf und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
    • Wählen Sie den Bereich "Dateneingabe" an und tragen Sie dort die Informationen der Personen ein, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen wollen. Das ist möglich, indem
      • Sie die Daten eintippen oder
      • die Daten per CSV- oder TXT-Datei einfügen.
    • Klicken Sie auf "Generieren".
    • Sie finden die neu erzeugte(n) SSR-Nummer(n) sowie die zugehörigen Daten nun im Bereich "Datenausgabe".
    • Markieren Sie alle Datensätze, die Sie herunterladen möchten, mit einem Häkchen. Klicken Sie anschließend auf "ZipDatei herunterladen".
    • In der Zip-Datei finden Sie
      • eine Liste der ausgewählten SSR-Nummern als CSV-Datei.
      • für jeden Beschäftigen ein Zertifikat. Sie müssen die Zertifikate den Beschäftigten unverzüglich aushändigen (ausgedruckt oder als PDF-Datei). Die Beschäftigten müssen ihre Zertifikate aufbewahren.

    Nur berechtigte Antragstellerinnen oder Antragsteller eines Betriebs dürfen SSR-Nummern beantragen. Berechtigt sind:

    • Strahlenschutzverantwortliche
    • Verpflichtete nach § 131 Absatz 1 oder § 145 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG
    • Verantwortliche nach § 115 Absatz 2 oder § 153 Absatz 1 StrlSchG oder
    • Personen, die von den oben genannten Personen beauftragt sind.

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Es fallen keine Kosten an.

    Die Ausgabedateien zu den SSR-Nummern stehen im SSR-Portal 90 Tage nach Beantragung zum Herunterladen zur Verfügung.

    Nach Eingabe der benötigten Daten stehen die SSR-Nummern zusammen mit einem SSR-Nummer-Zertifikat sofort zum Herunterladen zur Verfügung.

    Es ist kein Rechtsbehelf möglich.

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.