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  • Persönliches Budget beantragen

    Das „Persönliche Budget“ ist eine Unterstützung für Menschen mit Behinderungen.

    In der Regel erhalten Sie mit dem Persönlichen Budget Geld.

    In Ausnahmefällen erhalten Sie Gutscheine.

    Mit dem Persönlichen Budget können Sie selbst Aufwendungen für Ihren Hilfebedarf „einkaufen“. Das können Sach- und Dienstleistungen sein. Sie müssen nicht mehr für jede Sach- oder Dienstleistung (z.B. ein Hilfsmittel) einen Antrag stellen.

    Sie erhalten mit dem Persönlichen Budget nicht mehr, als Ihnen bisher bewilligt wurde. Das Persönliche Budget ist auf Ihren Bedarf abgestimmt.

    In das Persönliche Budget werden Leistungen aller Leistungsträger einbezogen. Das sind Leistungen der Krankenkassen, der sozialen Pflegeversicherung, der Unfallversicherung sowie der Sozialhilfe.

    Sie haben einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen erfüllen.

    • Sie müssen zuerst einen Antrag stellen. Die Antragstellung ist immer freiwillig. Ein einziger Reha-Antrag ist ausreichend, um ein umfangreiches Prüf- und Entscheidungsverfahren zum Persönlichen Budget in Gang zu setzen, auch wenn ein anderer Leistungsträger zuständig ist.
    • Dann wird mit dem Antragsteller oder der Antragstellerin besprochen, welche Leistungen in Form des Persönlichen Budgets erbracht werden können. Bei Bedarf werden Vertreter der beteiligten Leistungsträger beteiligt. Der behinderte Mensch kann eine Person seines Vertrauens mitbringen. 
    • Der Mensch mit Behinderungen erhält dann einen Bescheid, in dem die Einzelheiten des Persönlichen Budgets enthalten sind. Sollte er mit der Feststellung des Persönlichen Budgets nicht einverstanden sein, hat er die Möglichkeit, Rechtsmittel bei dem Leistungsträger einzulegen, der den Bescheid erlassen hat.
    • Im Abstand von mindestens zwei Jahren muss der Hilfebedarf in einem weiteren Bedarfsfeststellungsverfahren geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

    • Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht (die Schwere der Behinderung ist dabei unerheblich).

    Neben dem Antrag müssen Sie einige Nachweise und Unterlagen einreichen. Diese hängen aber von Ihrem individuellen Sachverhalt ab. Wenn Sie einen Antrag stellen, wird Ihnen die zuständige Stelle mitteilen, welche Unterlagen Sie noch einreichen müssen.

    Keine.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

    Sie können einen formlosen Antrag bei einem Leistungsträger stellen. Viele Träger bieten aber auch Vordrucke an, die Sie nutzen können.

    Stelle:
    Eingliederungshilfe
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215501
    Fax:
    +49 345 2215528
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach telef. Vereinbarung
    Di: 13:00 - 17:30 Uhr
    Mi: nach tel. Vereinbarung
    Do: nach tel. Vereinbarung
    Fr: nach tel. Vereinbarung
     

    Stelle:
    GKV-Spitzenverband
    Adresse:
    Reinhardtstraße 28
    10117 Berlin
    Telefon:
    030 2062880
    Fax:
    030 20628888

    Stelle:
    PKV-Verband
    Adresse:
    Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
    50968 Köln

    Stelle:
    Unfallkasse Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Käsperstr. 31
    39261 Zerbst/Anhalt
    Telefon:
    03923 7510
    Fax:
    03923 751333
    E-Mail: