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  • Personalausweis ausstellen neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

    Ihr Personalausweis abläuft,

    • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • Sie in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

    Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Für die Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Sie können den Termin sowohl online über die Webseite der Stadt Halle (Saale) als auch über das Bürgertelefon 115 (nur innerhalb von Halle) bzw. 0345 2210 vereinbaren.

    Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Geburts-, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch ist erforderlich, wenn in der Stadt Halle (Saale) bisher noch kein Lichtbilddokument beantragt wurde

    für antragstellende Personen ab 24 Jahren

    Gebühr: EUR 37,00

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: EUR 22,80

    für den vorläufigen Personalausweis

    Gebühr: EUR 10,00

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: EUR 13,00

    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebühr: EUR 30,00

    Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Antragsbearbeitung: sofort
    • Die Herstellung des Personalausweises kann bis zu 5 Wochen dauern. Bitte stellen Sie Ihren Antrag deshalb so zeitig wie möglich!

    Der Bearbeitungsstand des Personaldokumentes kann auch online abgefragt werden.

    Vorgehen:

    • Eingabe der 10-stelligen Dokumentennummer über o. g. Link
    • Die Dokumentennummer erhalten Sie bei der Antragstellung.
    • Sofern das Dokument abgeholt werden kann, erscheint folgende Statusmeldung: Ihr Personalausweis ist in der Ausweisbehörde eingetroffen.


    Bitte beachten Sie, dass eine Aushändigung des Personalausweises nur nach dem Erhalten einer separat per Brief mitgeteilten Transport-PIN erfolgen kann.

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Öffnungszeiten:
    • Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    • Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    • Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    • Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
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