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  • Personalausweis ausstellen neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Sie müssen einen neuen Personalausweis rechtzeitig beantragen, bevor Ihr alter Personalausweis abläuft. Dies trifft dann zu, wenn Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen, wie etwa einen Reisepass.

    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

    Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit in der Regel zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Onlinefunktion des Personalausweises

    Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Für die Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Sie können den Termin sowohl online über die Webseite der Stadt Halle (Saale) als auch über das Bürgertelefon 115 (nur innerhalb von Halle) bzw. 0345 2210 vereinbaren.

    Direktversand

    Eine Zusendung Ihres Personalausweises in einem verschlossenen Kuvert durch persönliche Zustellung mit "Postident“ ist seit dem 01.05.2025 möglich. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,00 € an. Diese ist bereits bei Beantragung zu entrichten. Auf Grund der vorzunehmenden Identitätsprüfung bei Übergabe des Personalausweises, ist der Direktversand nur  möglich, wenn Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

    • Die Gültigkeit Ihres Ausweises läuft demnächst ab.
    • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
      • Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass oder alter Personalausweis
    • falls kein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
      • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Für die Beantragung bei der Stadt Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt:

    • bisheriger Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
    • Geburts- oder Eheurkunde bzw. Familienbuch im Original (Bei einer Geburts- oder Eheurkunde, die im Ausland ausgestellt wurde, ist die Vorlage der Urkunde mit einer anerkannten deutschen Übersetzung (durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher oder die Botschaft bzw. das Konsulat)  erforderlich.)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel (siehe Merkblatt) (In beiden Bürgerservicestellen kann zur Aufnahme biometrischer Daten (digitales Lichtbild, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke) ein Selbstbedienungsterminal (Gebühr 6,00 Euro) genutzt werden. Die Nutzung ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,35 m geeignet.)
    • Gebühr für die Ausfertigung des Personalausweises
    • bei Personen unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung des bei der Antragstellung nicht anwesenden Sorgeberechtigten (Hinweise siehe unten)
    • Personalausweis oder Reisepass des beantragenden Sorgeberechtigten
    • bei nicht verheirateten Personen Sorgerechtsnachweis

    Ab dem 1. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Diese können bei einem Fotografen (Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com), einer dm-Filiale (https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462) bzw. in den beiden Bürgerservicestellen vor Ort erstellt werden.

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    für antragstellende Personen ab 24 Jahren

    Gebühr: EUR 37,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html


    für antragstellende Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: EUR 22,80

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html


    für den vorläufigen Personalausweis

    Gebühr: EUR 10,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html


    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: EUR 13,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html


    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebühr: EUR 30,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html


    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

    Abgabe: EUR 6,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html


    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn die antragstellende Person über 16 Jahre alt ist

    Abgabe: EUR 15,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html

    Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit Ihres alten Ausweises beantragen. Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind und in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen

    Geltungsdauer: 10 Jahre

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
    • Antragsbearbeitung: sofort
    • Die Herstellung des Personalausweises kann bis zu 5 Wochen dauern. Bitte stellen Sie Ihren Antrag deshalb so zeitig wie möglich!

    Der Bearbeitungsstand des Personaldokumentes kann auch online abgefragt werden.

    Vorgehen:

    • Eingabe der 10-stelligen Dokumentennummer über o. g. Link
    • Die Dokumentennummer erhalten Sie bei der Antragstellung.
    • Sofern das Dokument abgeholt werden kann, erscheint folgende Statusmeldung: Ihr Personalausweis ist in der Ausweisbehörde eingetroffen.


    Bitte beachten Sie, dass eine Aushändigung des Personalausweises nur nach dem Erhalten einer separat per Brief mitgeteilten Transport-PIN erfolgen kann.

    Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder verlieren Sie ihn, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Den Online-Ausweis können Sie auch selbst durch einen Anruf bei der Sperrhotline sperren lassen.

    Stelle:
    Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
    Telefon:
    +49 301 86812-3333
    Öffnungszeiten:

    Montag 08:00 - 17:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Gebührenpflichtig: 0,039 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR pro Minute aus dem deutschen Mobilfunk.

    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Am Reileck (hier nur Kartenzahlung möglich)
    Adresse:
    Reilstraße 132
    06114 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Adolf-von-Harnack-Straße, vor Hnr.: 2, Zufahrt nicht direkt über Reilstraße möglich
    Anzahl: 1  Gebühren: nein
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

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    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, Vordereingang
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, Hintereingang
    Anzahl: 2
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) 
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

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    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Große Märkerstraße 5
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Schülershof 16
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Rathausstraße 5, 10
    Anzahl: 5
    Behindertenparkplatz: Gustav-Anlauf-Straße neben Leipziger Straße Hausnummer 3
    Anzahl: 1
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
    So: geschlossen

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